Prof. Dr. Knall hat geschrieben:
Da der Mord nach seiner Strafandrohung ein Verbrechen ist, ist der versuchte Mord strafbar. Nach der allgemeinen Regel des § 23 Abs. 2 StGB kann die Strafe für den versuchten Mord gemildert werden. Bei Anwendung dieser Milderung wird ein versuchter Mord mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren bestraft (§ 49 Abs. 1 Nummer 1 StGB). Ansonsten wird versuchter Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft.
Nur wird man aus einem einfachen Zielen keinen Mordversuch herleiten können.
Daß Olaf abgedrückt hat ist nicht beweisbar, da die depperten Polizisten das Einschlagloch nicht gefunden haben.
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"Wer als Hartz IV Empfänger genug Kraft für ein Ehrenamt findet, der sollte dann die Kraft da hineinlegen, Arbeit zu finden." (Thilo Sarrazin, SPD, Ex-Finanzsenator von Berlin)