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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 16:16 
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emzi hat geschrieben:
so, so, es kann. mir ist es noch nie passiert, kenn auch niemanden, dem es passiert wäre. da glaube ich eher dran, dass mir ein kilo koks zulaufen kann.

Na, wenn es Dir und Deinem Bekanntenkreis noch nie passiert ist, dann stellt das natürlich jedes andere Argument in den Schatten. Völlig undenkbar, dass es dann irgendwem passieren könnte. Das überzeugt mich restlos. Echt jetzt. :lach:

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 09.02.2012, 16:16 


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 16:32 
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Schiller hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
so, so, es kann. mir ist es noch nie passiert, kenn auch niemanden, dem es passiert wäre. da glaube ich eher dran, dass mir ein kilo koks zulaufen kann.

Na, wenn es Dir und Deinem Bekanntenkreis noch nie passiert ist, dann stellt das natürlich jedes andere Argument in den Schatten. Völlig undenkbar, dass es dann irgendwem passieren könnte. Das überzeugt mich restlos. Echt jetzt. :lach:

dann erklär doch mal, wie auf meinen pc rein zufällig kinderpornos gelangen sollten, außer ich bewege mich gezielt auf derartigen schmuddelseiten. nur dann, würde ich mal sagen, bin ich selber schuld.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 17:03 
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Wie sind sie denn auf Klaus' Rechner gekommen? Und in Olafs Garage? :hmm:

Es braucht einem nur jemand eine E-Mail zu schicken, in die ein solches Bild eingebettet ist. Man muss sie nur öffnen oder runterladen et voilà: Besitz! :Tach:

Es reicht aber schon, das gleiche Pech zu haben wie Iffi: Mit jemandem verheiratet zu sein, der so dämlich ist, einen zufällig gefundenen Stick mit solchem Zeug nach Hause zu bringen und dort zu lassen. In der Realität wäre Iffi nun nämlich ebenso Beschuldigte wie Klaus, denn wenn der Stick in der Wohnung war, hat sie die Daten ebenfalls besessen.

Dass sowas den allermeisten Menschen wohl nie passieren wird, ist irrelevant. Es geht nicht um Wahrscheinlichkeiten, sondern um Möglichkeiten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 17:11 
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Schiller hat geschrieben:
Wie sind sie denn auf Klaus' Rechner gekommen? Und in Olafs Garage? :hmm:

Es braucht einem nur jemand eine E-Mail zu schicken, in die ein solches Bild eingebettet ist. Man muss sie nur öffnen oder runterladen et voilà: Besitz! :Tach:

Es reicht aber schon, das gleiche Pech zu haben wie Iffi: Mit jemandem verheiratet zu sein, der so dämlich ist, einen zufällig gefundenen Stick mit solchem Zeug nach Hause zu bringen und dort zu lassen. In der Realität wäre Iffi nun nämlich ebenso Beschuldigte wie Klaus, denn wenn der Stick in der Wohnung war, hat sie die Daten ebenfalls besessen.

Dass sowas den allermeisten Menschen wohl nie passieren wird, ist irrelevant. Es geht nicht um Wahrscheinlichkeiten, sondern um Möglichkeiten.

und weil sowas in der lindenstraße passiert und die möglichkeit besteht, dass es im realen leben passieren könnte, ändern wir dann unsere gesetzgebung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 17:19 
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Hamlet hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
wenn man das so sieht, wie wär's dann mit einer freigabe von kinderpornos?


Herstellung und Vertrieb unter strenge Strafe, für Nutzer und Besitzer (Zangs)Therapieangebote. Eben wie bei Drogen auch.

Daß der bloße Besitz, egal, wie man dazu kam, schon strafbar ist, ist ein Schnellschuß der Gesetzgebung, der auch von Richtern und Staatsanwälten kritisiert wird.


... eben. Das meine ich. Mir kann doch keiner was vorschreiben und das womöglich noch unter Strafe stellen, was ich besitze(n darf) und was nicht. Also irgendwo hört's doch echt auf ... :Platt:

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Zuletzt geändert von SirGuinness am 09.02.2012, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 17:22 
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emzi hat geschrieben:
und weil sowas in der lindenstraße passiert und die möglichkeit besteht, dass es im realen leben passieren könnte, ändern wir dann unsere gesetzgebung.

Ich würde folgendem zustimmen: Weil die Möglichkeit besteht, dass es passiert, ändern wir unsere Gesetzgebung.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 17:44 
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ist schon interessant, wie seitens der männlichen schreiber hier der straffreie besitz von kinderpornografie verteidigt wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 17:50 
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SirGuinness hat geschrieben:
Hamlet hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:



Daß der bloße Besitz, egal, wie man dazu kam, schon strafbar ist, ist ein Schnellschuß der Gesetzgebung, der auch von Richtern und Staatsanwälten kritisiert wird.


... eben. Das meine ich. Mir kann doch keiner was vorschreiben und das womöglich noch unter Strafe stellen, was ich besitze(n darf) und was nicht. Also irgendwo hört's doch echt auf ... :Platt:


Ja, du hast völlig Recht, Sör. Natürrlich ist es völlig unmöglich, dir vorschreiben zu wollen, dass du Bilder nicht besitzen darfst, auf denen zu sehen ist, wie reale Kleinkinder (manchmal sogar Säuglinge) vergewaltigt werden. Wo kommen wir denn da hin?
Da ist nur die Kleinigkeit zu berücksichtigen, dass diese Kinder ersteinmal von anderen ( den bösen) Menschen vergewaltigt und missbraucht werden müssen, damit du ein hübsches kleines Bild betrachten kannst.

Im Ernst: Du hast deinen Beitrag nicht wirklich so gemeint, wie er sich liest, oder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 17:52 
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... emzi, es geht mir nicht explizit um KiPo, sondern ums Prinzip (siehe mein Posting oben). Oder muss ich befürchten, dass dann auch künftig der Besitz von sechs leeren Guinness-Flaschen unter Strafe gestellt wird?

Es geht mMn nicht ums besitzen, sondern wie man im Zusammenspiel mit anderen seinen Besitz händelt. _Das_ ist doch der Punkt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 17:56 
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Schiller hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
und weil sowas in der lindenstraße passiert und die möglichkeit besteht, dass es im realen leben passieren könnte, ändern wir dann unsere gesetzgebung.

Ich würde folgendem zustimmen: Weil die Möglichkeit besteht, dass es passiert, ändern wir unsere Gesetzgebung.


Da es hier um die strafrechtliche Ahndung geht, möchte ich nur bemerken, dass dieses Instrument zur Prävention nur bedingt geeignet ist.
Die Strafjustiz kommt nun mal leider erst dann zum Zuge, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und kann allenfalls zum Ausdruck bringen, welche Verhaltensweisen so stark gesellschaftlich missbilligt werden, dass man sie unter Strafe stellt.

Die Androhung von Strafe allein hat noch keinen Täter wirklich von der Tat abgehalten.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:02 
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emzi hat geschrieben:
ich sehe das so nach dem prinzip angebot und nachfrage. indem man bereits den besitz von kinderpornografie unter strafe stellt, versucht man so die neu-produktion derselben zu drosseln.
Dieses Argument würde nur stechen, wenn der "Endverbraucher" (Wortwahl Ninas) im realen Leben tatsächlich Geld dafür bezahlen würde. Da das aber nicht der Fall ist (gab ja wochenlang einen Haufen an Informationen dazu in der Presse vor zwei Jahren, als Ursula vd Leyen sich mit ihrem "Stopp-Schild" blamierte), ist es nur weiterer Nonsens von "Helga" aus dem OFF, für die Ursula vd Leyen wohl so eine Art Vorbild oder Göttin darstellt.

Es gab mehrere Gründe, warum der Besitz jahrzehntelang in Deutschland legal war und es gab keinen vernünftigen Grund, die Rechtslage zu ändern.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:02 
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... ich habe den Beitrag oben schon - in meinem Sinne - ernstgemeint. Wenn diejenigen, die solche Bilder erst herstellen und in Umlauf bringen, gleich aus dem Verkehr gezogen und abgestraft werden, dann würde ich in den Besitz von solchen garnicht erst kommen. Aber wenn es mir doch schon passiert, dann will ich nicht auch noch dafür bestraft werden, dass ich sie nunmal habe (absichtlich - unabsichtlich - wie auch immer) und das vielleicht zur Anzeige bringen will.

Das Gesetz ist doch voll kontraproduktiv! Um so eine Anzeige loszuwerden, belaste ich mich quasi erstmal selbst, so 'nen Schund (im Moment) zu besitzen. Da beisst sich die Maus in den Schwanz und man wird sich vor Strafe hüten. Das soll dann im Sinne des Gesetzgebers sein? Dreimal kurz gelacht.

Ich sag's nochmal: folgerichtig müsste 'ne Schreckschussknarre, ein Messer, das Auto, die Wäscheleine und z.B. ein Nylonstrumpf, das man alles besitzt, ebenfalls unter Strafe gestellt werden. Man kann damit ja sooooooooooooooooooooooviel Unheil anrichten. Wie lächerlich ist das denn alles?

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:05 
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Schiller hat geschrieben:
Was ja schon immer super geklappt hat, siehe auch illegale Drogen und Prohibition in den USA. :hmm:
Ich habe auf arte vor einem halben Jahr mal eine sehr intertessante Doku gesehen, die mit Daten aufwartete, die belegten, dass die Prohibition doch besser funktionierte, als uns die Alkohollobby weißmachen will.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:07 
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emzi hat geschrieben:
ist schon interessant, wie seitens der männlichen schreiber hier der straffreie besitz von kinderpornografie verteidigt wird.

Ist schon interessant, wie Du hier Sachverhalte falsch wiedergibst, um eine bestimmte MeinungsBILDung zu fördern. :roll:

Fakten: Ich habe niemals gefordert, den Besitz allgemein zu legalisieren!

§ 184b (4) StGB stellt in Satz 1 den gewollten Besitz unter Strafe. Ich kann nicht erkennen, dass diesen Satz irgendjemand angetastet hätte.

Für Satz 2 habe ich eine Streichung bzw. entsprechende Änderung vorgeschlagen (also nicht gefordert), damit ein Besitz unter ganz bestimmten Umständen, die auch konkret benannt wurden, nicht strafbar ist und ich habe begründet, warum ich diese ganz bestimmte Straffreiheit für sinnvoll erachte.

Das geht für jeden, der es nicht absichtlich ignoriert, glasklar aus dem Thread hervor. Straffreien Besitz verteidigen sieht ganz anders aus.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:09 
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SirGuinness hat geschrieben:
Das Gesetz ist doch voll kontraproduktiv! Um so eine Anzeige loszuwerden, belaste ich mich quasi erstmal selbst, so 'nen Schund (im Moment) zu besitzen. Da beisst sich die Maus in den Schwanz und man wird sich vor Strafe hüten. Das soll dann im Sinne des Gesetzgebers sein? Dreimal kurz gelacht.

... das ist es. Wie dämlich ist das denn, dass der unfreiwillige Besitz von solchem Schund auch strafbar ist. Ist doch klar, dass diejenigen, die es erwischt, dann nicht zur Polizei gehen. Und ich finde, dass das schon sehr viel helfen würde.

Wenn ich mir vorstelle, irgend so ein Spasti schickt mir so ein Bild, verstehe ich auch keinen Spaß und ich würde das melden. Aber nicht, wenn ich mich damit selbst belaste und Beweismaterial zur Sicherheit behalte!

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:10 
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nonoever hat geschrieben:
Er krankt jedoch zum Einen daran, dass nicht jeder, der Kinderpornos betrachtet, verbreitet oder sonstwie damit umgeht, ein Pädophiler ist.
Was neben Deinen anderen aufgezählten Gründen auch kein Wudner ist, denn als KiPo gilt ja alles unter 14.

Nur interessiert sich ein Pädophiler nicht für geschlechtsreife 13 oder 12jährige mit deutlich entwickelten Geschlechtsmerkmalen.

Wenn also Helga aus dem OFF schreibt, dass es bei KiPo immer ein Opfer gibt, so stimmt das nicht, wenn beispielsweise eine 13jährige ihren eigenen Geschlechtsverkehr mit ihrem 15jährigen Freund filmt und irgendwo hochlädt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:14 
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SirGuinness hat geschrieben:
Aber wenn es mir doch schon passiert, dann will ich nicht auch noch dafür bestraft werden, dass ich sie nunmal habe (absichtlich - unabsichtlich - wie auch immer) und das vielleicht zur Anzeige bringen will.
Du übersiehst dabei, dass es Dir nicht passieren KANN! Warum? Weil es emzi nicht passieren kann. (Wenn Du Ironie findest, bin ich beruhigt.)

Zitat:
Ich sag's nochmal: folgerichtig müsste 'ne Schreckschussknarre, ein Messer, das Auto, die Wäscheleine und z.B. ein Nylonstrumpf, das man alles besitzt, ebenfalls unter Strafe gestellt werden. Man kann damit ja sooooooooooooooooooooooviel Unheil anrichten. Wie lächerlich ist das denn alles?
Und noch mal ganz im Ernst: KiPo hat nur einen einzigen, ziemlich abscheulichen Zweck. Das kannst Du doch nicht im Ernst mit Wäscheleinen & Co. vergleichen! :weißnich:

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:15 
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emzi hat geschrieben:
Schiller hat geschrieben:
Es geht nicht um permanent. Es geht nur darum, ob es passieren kann oder nicht. Es kann.
so, so, es kann. mir ist es noch nie passiert, kenn auch niemanden, dem es passiert wäre. da glaube ich eher dran, dass mir ein kilo koks zulaufen kann.
Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir hat sich mal einen Torrent heruntergeladen mit der Bezeichnung "18yro russian teens hardcore".

Nun, was war eine riesengroße rar-Datei mit jeder Menge an russischen Teenagern, nur vereinzelt befanden sich in diesem rar-Archiv auch Akteurinnen, die offenkundig deutlich jünger waren, zudem trugen die Videos auch entsprechende Namen wie z.B. "12yro masturbating"!

Der Kollege war nun also unfreiwillig temporär Besitzer von Kinder- und Jugendpornographie geworden.

Dir als Frau kann so etwas natürlich statisitisch gesehen nicht passieren, da ihr Frauen nicht gerade diejenigen seid, die sich vor den Rechner stzen und auf die Suche nach pornografischem Material machen. :Tach:


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:16 
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Turrican, jetzt sag mir doch mal, wo du das her hast, dass der Besitz kinderpornografischer Schriften jahrelang legal war?

Der jetzige (seit dem 05.11.2008 in Kraft getretene) § 184 b StGB stellt in seinem Absatz 4 genau wie die vorherige Fassung den Besitz von KiPo unter Strafe:
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

Quelle: JURIS

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 18:18 
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... Schiller, wenn du nur einen Fatz weiterdenkst, dann schon.

Ich kann mit 'ner Schreckschussknarre 'ne Bank überfallen, mit dem Auto jemanden umnieten, mit dem Messer jemanden abmurksen, mit der Wäscheleine und 'nem Nylonstrumpf dasselbe anstellen. Rein prophylaktisch. Aber das ist ja alles straffrei ... :waaaahhh:

Wo bitte, ist da die Logik?

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Zuletzt geändert von SirGuinness am 09.02.2012, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.

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