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BeitragVerfasst: 17.06.2013, 20:21 
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nonoever hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:
Aha? Und was hat die sogenannte Allgemeinheit von Aufstockerstellen??! Was hat der gemeine AN von Billigkonkurrenz?! Und seit wann muss man sich an Regeln halten, wenn man seine Grundrechte in Anspruch nehmen will??? Seit wann ist zudem Art.12 GG außer Kraft gesetzt?


Nun ja, jeder muss sich in jedem denkbaren Gemeinwesen an Regeln halten, wenn das gesamte Gefüge funktionieren soll. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner, denke ich. Und die Einhaltung dieses Nenners ist eine Grundlage dafür, dass Grundrechte gewährleistet werden können.
Art. 12 GG ist nicht außer Kraft gesetzt.
Es darf jeder seinen Beruf frei wählen. So hat es Klaus ja auch gemacht. Er ist Journalist geworden. Wenn du auch den 2.Satz des 1. Absatzes von Art.12 und auch Absatz 2 lesen würdest (vorausgesetzt du hast die Vorschrift überhaupt gelesen), dann wäre dir aufgefallen, dass es einen Unterschied zwischen der Freiheit der Berufswahl und der Freiheit der Berufsausübung gibt.

Und ich finde es auch nicht toll, wenn Menschen mit regulärer Arbeit nur so wenig verdienen, dass sie SGB II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen, um über die Runden zu kommen, aber Leute wie Klausi gehen nun mal gar nicht. Jammern, jammern und fordern, aber nix leisten. Ne, das find ich nicht gut.


Danke für die Infos zum GG, Nono. Aber unabhänig davon hat keiner den Hasen gezwungen, irgend eine Arbeit anzunehmen. Er kann auch in der Hängematte liegen und von einem Journalistenjob träumen. Seine Sache. Nur bekommt er dann eben kein Geld mehr.

Ich frag mich eh, warum ein Job als Schreibkraft unter der Würde des Hasen sein soll. Ist doch gar nicht so lange her, da hat er für irgendein Büro Texte abgetippt. Und so viel Kohle wird er damit auch nicht verdient haben. Aber das war wohl damals Schwarzarbeit. Apropos "Schreibkraft". Gibt es so etwas heute noch? Die Sachbearbeiter in der Büros tippen ihre Texte doch alle selbst. Passender wäre in der heutigen Zeit ein Job im Callcenter gewesen.

Und ich dir nur Recht geben, Nono: Ständig jammern und fordern, aber nix leisten wollen, das geht nicht. Sicher ist es nicht gerade motivierend, mit Arbeit nur 100 Euro mehr zu haben, als ohne Arbeit. Aber trotzdem hat er dadurch kein Recht, auf der faulen Haut zu liegen, und Kohle vom Staat zu kassieren.

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Verfasst: 17.06.2013, 20:21 


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BeitragVerfasst: 17.06.2013, 20:23 
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Aließ hat geschrieben:
Brown_Eyed_Girl hat geschrieben:

Anna ist eiskalt. Sie redet über ihr Kind wie von einem Wurf Katzenbabys, die abgegeben werden sollen...


Hm, ich hab das eher so empfunden, dass sie versucht, ihre Gefühle unter Kontrolle zu behalten, damit sie die Adoption durchziehen kann.
Und ehrlich gesagt finde ich, dass es die vernünftigste Entscheidung ihres Lebens war, das Baby herzugeben.

Volle Zustimmung, Aließ, so hab ich das auch empfunden. Ich finde auch, es war die vernünftigste Entscheidung, das Kind zur Adpotion frei zu geben. Auch wenn ich eine solche Geschichte in der Listra sehr gern gesehen hätte...

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BeitragVerfasst: 17.06.2013, 20:48 
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Diavolezza hat geschrieben:
Ich frag mich eh, warum ein Job als Schreibkraft unter der Würde des Hasen sein soll. Ist doch gar nicht so lange her, da hat er für irgendein Büro Texte abgetippt. Und so viel Kohle wird er damit auch nicht verdient haben. Aber das war wohl damals Schwarzarbeit. Apropos "Schreibkraft". Gibt es so etwas heute noch? Die Sachbearbeiter in der Büros tippen ihre Texte doch alle selbst. Passender wäre in der heutigen Zeit ein Job im Callcenter gewesen.


Der Job ist nicht unter seiner Würde. Klaus ist im SGB II angekommen und da ist es seine Aufgabe, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Die Sachbearbeiterin hat da richtig gehandelt, auch wenn ihre Sozialkompetenzen zu wünschen übrig lassen. Klaus hat es bislang nicht geschafft, sich selbst versorgen zu können. Das Jobangebot hat er ausgeschlagen. Nun muss er eben beweisen, dass er es aus eigener Kraft in kurzer Zeit schaffen kann. Er kann im Prinzip froh sein, dass Frau Schröder ihn nicht in ein Bewerbungstraining gesteckt hat. Das wäre nach 1½ Jahren Arbeitslosigkeit eigentlich der erste Schritt. Und wenn man es einmal durchrechnet, dann gehört Klaus der Arsch versohlt. Zugegeben, 7,50 EUR pro Stunde ist ein mieser Lohn, aber als Übergang besser als nichts.

Damit hätte er 1260.- EUR brutto, ca 957.- EUR netto. Das langt nicht, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Er müßte weiterhin Leistungen beziehen, weil die Mieten in München unverschämt sind. Der Regelsatz für 2 Personen liegt bei 562.- EUR Kaltmiete zzgl. angemessener Nebenkosten.

An zusätzlichen Leistungen würde er dann noch 571.- ALG II und Kosten der Unterkunft bekommen und auch noch das Kindergeld in Höhe von 184.- EUR aus der Familienkasse.

Insgesamt hätte dann die Bedarfsgemeinschaft Klaus und Mila:

957.- EUR Gehalt
184.- EUR Kindergeld
571.- ALG II
1712.- EUR, die jeden Monat zur Verfügung hätte.

Aber jedesmal, wenn ein Beimer geboren wurde, war gerade Hirnmasse ausverkauft.

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BeitragVerfasst: 17.06.2013, 20:59 
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Das Kindergeld wird ja auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Hast du das in deiner Rechnung schon berücksichtigt?
Wenn ja, dann hätte Klaus auf jeden Fall Geld genug zum Leben. So mancher vielkindrige Kleinverdiener steht sich schlechter.

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BeitragVerfasst: 17.06.2013, 21:04 
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nonoever hat geschrieben:
Das Kindergeld wird ja auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Hast du das in deiner Rechnung schon berücksichtigt?
Wenn ja, dann hätte Klaus auf jeden Fall Geld genug zum Leben. So mancher vielkindrige Kleinverdiener steht sich schlechter.


Ja, das ist schon berücksichtigt, auch die Freibeträge.

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BeitragVerfasst: 17.06.2013, 21:50 
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Tja, dann hätte Klaus erst recht keinen Grund zum Jammern.

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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 05:07 
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nonoever hat geschrieben:
Tja, dann hätte Klaus erst recht keinen Grund zum Jammern.


Klaus bekommt ja noch den Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 126.- EUR. Wenn Mila 7 wird, verringert sich der Betrag auf 42.- EUR.

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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 11:41 
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Steinburger hat geschrieben:
Diavolezza hat geschrieben:
Ich frag mich eh, warum ein Job als Schreibkraft unter der Würde des Hasen sein soll. Ist doch gar nicht so lange her, da hat er für irgendein Büro Texte abgetippt. Und so viel Kohle wird er damit auch nicht verdient haben. Aber das war wohl damals Schwarzarbeit. Apropos "Schreibkraft". Gibt es so etwas heute noch? Die Sachbearbeiter in der Büros tippen ihre Texte doch alle selbst. Passender wäre in der heutigen Zeit ein Job im Callcenter gewesen.


Der Job ist nicht unter seiner Würde. Klaus ist im SGB II angekommen und da ist es seine Aufgabe, jede zumutbare Arbeit aufzunehmen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Die Sachbearbeiterin hat da richtig gehandelt, auch wenn ihre Sozialkompetenzen zu wünschen übrig lassen. Klaus hat es bislang nicht geschafft, sich selbst versorgen zu können. Das Jobangebot hat er ausgeschlagen. Nun muss er eben beweisen, dass er es aus eigener Kraft in kurzer Zeit schaffen kann. Er kann im Prinzip froh sein, dass Frau Schröder ihn nicht in ein Bewerbungstraining gesteckt hat. Das wäre nach 1½ Jahren Arbeitslosigkeit eigentlich der erste Schritt. Und wenn man es einmal durchrechnet, dann gehört Klaus der Arsch versohlt. Zugegeben, 7,50 EUR pro Stunde ist ein mieser Lohn, aber als Übergang besser als nichts.

Damit hätte er 1260.- EUR brutto, ca 957.- EUR netto. Das langt nicht, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Er müßte weiterhin Leistungen beziehen, weil die Mieten in München unverschämt sind. Der Regelsatz für 2 Personen liegt bei 562.- EUR Kaltmiete zzgl. angemessener Nebenkosten.

An zusätzlichen Leistungen würde er dann noch 571.- ALG II und Kosten der Unterkunft bekommen und auch noch das Kindergeld in Höhe von 184.- EUR aus der Familienkasse.

Insgesamt hätte dann die Bedarfsgemeinschaft Klaus und Mila:

957.- EUR Gehalt
184.- EUR Kindergeld
571.- ALG II
1712.- EUR, die jeden Monat zur Verfügung hätte.

Aber jedesmal, wenn ein Beimer geboren wurde, war gerade Hirnmasse ausverkauft.

:stoned: Glaube nicht, dass er zusaätzlich 571 € bekommen würde.
Es würde die Miete vom Netto-Lohn abgezogen und dann etwas aufgestockt; aber nicht in der Höhe.
Meine Nachbarin ist alleinerziehend und geht in einem Fulltime-Job arbeiten; die kommt auf Netto ca. 1440 Euro (inklusive Kindergeld).

Da hätte er ja mehr.

Zudem wird ja, wie Du erwähnst, eine "Bedarfsgemeinschaft" nach meinem Wissen als Bemessungsgrundlage heran gezogen und kein zentraler Mietspiegel für eine Stadt.
Er wohnt ja nicht alleine, sondern in einer WG.

_

Der Chantal und Lea-Story gebe ich ein paar Monate Verweildauer; dann wird die Story wegen Peinlichkeit rausgeschmissen. Das ist unter aller Kanone :auweia:
_

Ansonsten war die Ausgabe okay.


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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 14:13 
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Kam mir das nur so vor, oder waren die Dialoge zumindest in den ersten 15 min. für Euch auch so hölzern und gezwungen?
Angefangen mit dieser Aktualisierung. Eigentlich finde ich das immer sehr nett, aber diesmal haben sich mir die Zehennägel gekräuselt. Die Unterhaltun wirkte so unmotiviert und runtergelaiert auf mich. :???: S
Das liegt sicher auch daran, dass jede Illusion von Realität durch dieses unsägliche "Spacehost" sofort zunichte gemacht wird.
Dann die Geschichte mit Chantalle und dem Auto, zu der ich jetzt einfach mal gar nichts weiter sagen will, weil ich sonst meine Herztropfen brauche.

Bei Hans und Anna ist ja echte Eiszeit :sad: Den Strang finde ich mittlerweile ganz spannend. Weiß jemand von Euch, ob die Szene im Amt halbwegs realistisch war?

Hmm.. das mit dem Geld ist ja nun mal wirklich blöd gelaufen. Er hätte ja zumindest wirklich mal was sagen können. Aber so muss das in einer Serie eben wohl sein, sonst hätte es ja kein Problem gegeben ;)

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Steinburger hat geschrieben:
nonoever hat geschrieben:
Tja, dann hätte Klaus erst recht keinen Grund zum Jammern.


Klaus bekommt ja noch den Mehrbedarf für Alleinerziehende in Höhe von 126.- EUR. Wenn Mila 7 wird, verringert sich der Betrag auf 42.- EUR.

Was ist eigentlich mit den Unterhaltszahlungen von Nastya für Mila ?
Die ist doch unterhaltspflichtig, auch wenn ihr das Sorgerecht entzogen wurde. Stimmt's ?
Und wenn sie nicht zahlen kann, oder nicht greifbar ist (Bolivien, Taka-Tuka-Land, wer weiß wo),
dann streckt doch das Jugendamt was vor. Ist in diesem Fall ja mal nicht die Schuld vom Hasen,
wenn Nastya dieser Verpflichtung gegenüber Mila nicht nachkommt. Oder wie jetzt ?
Weiß das jemand von Euch ?


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Der Unterhalt würde aber auf das Alg II angerechnet werden, unterm Strich hätte er nichts davon. Unerträglich, diese Pfeife.
Warum heißt es in der Listra eigentlich Findhund oder Spacehost? Hat das rechtliche Gründe?
Die Folge fand ich ganz okay, wobei mein Bedarf eines in der Wanne liegenden Hans' für die nächsten zwanzig Jahre gedeckt ist.
Lea und Schantall sind hoffentlich noch nicht am Ende, die Listra hat noch einiges an selbstverliebten Männern zu bieten :laughing6:

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Jedenfalls hatte sie letztens eine rote Chino an.

In so ein Faltengebilde hätte man uns damals reinprügeln müssen!


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Ja, aber da ist doch auch rein gar nix vorhanden, an das sich eine Hose faltenfrei anschmiegen könnte.

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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 18:30 
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Die hat schon einen festen Hintern mit prima Pobackenteilung. Die Hose ist dermaßen effektiv scheiße, daß man den Arsch nicht sieht.

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Icehouse hat geschrieben:
Zudem wird ja, wie Du erwähnst, eine "Bedarfsgemeinschaft" nach meinem Wissen als Bemessungsgrundlage heran gezogen und kein zentraler Mietspiegel für eine Stadt.
Er wohnt ja nicht alleine, sondern in einer WG.


Die Bedarfsgemeinschaft bilden Mila und Klaus. Die angemessenen Kosten für eine Kaltmiete für 2 Personen liegen bei 652.- EUR in München. Dazu kommen die Nebenkosten. Die Nebenkosten für Warmwasser und Heizung habe ich in seinem Fall mit 100.- EUR beziffert. Ob er in einer Wohngemeinschaft lebt, spielt keine Rolle. Dann ist das ganze eine Hausgemeinschaft mit der Bedarfsgemeinschaft (Mila und Klaus) und Momo, der aber in der Berechnung keine Rolle spielt, da er nicht im SGB II ist.

Der MünchnerBua oder Aließ könnten uns vielleicht eine reelle Miete nennen, die Klaus für seine Wohnung in der Realität zahlen müßte.

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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 19:37 
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Hartl hat geschrieben:
Was ist eigentlich mit den Unterhaltszahlungen von Nastya für Mila ?
Die ist doch unterhaltspflichtig, auch wenn ihr das Sorgerecht entzogen wurde. Stimmt's ?
Und wenn sie nicht zahlen kann, oder nicht greifbar ist (Bolivien, Taka-Tuka-Land, wer weiß wo),
dann streckt doch das Jugendamt was vor. Ist in diesem Fall ja mal nicht die Schuld vom Hasen,
wenn Nastya dieser Verpflichtung gegenüber Mila nicht nachkommt. Oder wie jetzt ?
Weiß das jemand von Euch ?


Der Unterhalt für Mila ist eine vorrangige Leistung, die eigentlich in Anspruch genommen werden müßte. Denn damit könnte Mila vielleicht ihren Bedarf decken und wäre nicht vom ALG II/Sozialgeld abhängig. Die Rechtsabteilung seines Jobcenters hätte sich in der Realität bereits darum gekümmert und den Anspruch bei Nastya geltend gemacht.
Unterhaltszahlungen werden als Einkommen angerechnet.

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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 21:13 
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Steinburger hat geschrieben:
Icehouse hat geschrieben:
Zudem wird ja, wie Du erwähnst, eine "Bedarfsgemeinschaft" nach meinem Wissen als Bemessungsgrundlage heran gezogen und kein zentraler Mietspiegel für eine Stadt.
Er wohnt ja nicht alleine, sondern in einer WG.


Die Bedarfsgemeinschaft bilden Mila und Klaus. Die angemessenen Kosten für eine Kaltmiete für 2 Personen liegen bei 652.- EUR in München. Dazu kommen die Nebenkosten. Die Nebenkosten für Warmwasser und Heizung habe ich in seinem Fall mit 100.- EUR beziffert. Ob er in einer Wohngemeinschaft lebt, spielt keine Rolle. Dann ist das ganze eine Hausgemeinschaft mit der Bedarfsgemeinschaft (Mila und Klaus) und Momo, der aber in der Berechnung keine Rolle spielt, da er nicht im SGB II ist.

Der MünchnerBua oder Aließ könnten uns vielleicht eine reelle Miete nennen, die Klaus für seine Wohnung in der Realität zahlen müßte.


Hallo,

Deine Rechnung stimmt meiner Meinung nach nicht.
Du denkst, dass der volle Harz 4 - Satz aufschlägt, ohne Berücksichtigung des Nettolohnes.

Bitte gebe die Daten hier mal korrekt ein:

http://www.forium.de/alg2/input_2

Und wie kommst Du da auf ca. 1700 Euro?


VG


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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 21:25 
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Steinburger hat geschrieben:
Der MünchnerBua oder Aließ könnten uns vielleicht eine reelle Miete nennen, die Klaus für seine Wohnung in der Realität zahlen müßte.


Die Mieten auf dieser Seite sind realistisch.

Bei mir auf dem Land mit knapp 3 km zur S-Bahn kriegst du keine 3-Zimmerwohnung unter 600,-€ netto.


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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 21:30 
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Icehouse hat geschrieben:
Bitte gebe die Daten hier mal korrekt ein:

http://www.forium.de/alg2/input_2

Und wie kommst Du da auf ca. 1700 Euro?


VG


Auch da komme ich auf eine ähnliche Geldleistung. Allerdings sind das dort die Zahlen von 2012:

Bild

Das sind die zusätzlichen Leistungen, die noch vom Jobcenter gezahlt werden. In der obigen Berechnung fehlt allerdings noch der Alleinerziehendenzuschlag.

Von der Familienkasse bekommt er das Kindergeld überwiesen, vom Arbeitgeber sein Gehalt.

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BeitragVerfasst: 18.06.2013, 21:35 
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Interessantes Thema, finde ich.

Die Stadt München setzt die maximale Obergrenze für eine Miete (bei Harz 4) einer alleinstehenden Person bei 449 €.

Stand 2012.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/har ... -1.1510761


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