listrafan gera hat geschrieben: Bei der Sorgerechtsfrage ist es in etwa so,als müßte man zwischen Pest und Cholera wählen.Aber in dieser Frage tendiere ich doch mehr zu Tanja.Und was soll das immer mit der früheren Hostess-Karriere von Tanja?Man sollte doch bei der Bewertung der Situation die jetzigen Lebensumstände würdigen und nicht immer in der Vergangenheit rumwühlen!
ob das ein richter auch so sieht, das mit der würdigung der derzeitigen lebensumstände? und wenn sich dann eine dame vom jugendamt die räumlichkeiten in der wg ansieht und tanja kommt schon mittags leicht angeschickert aus dem salon zum essen nach hause ...
MünchnerBua hat geschrieben:... Mal ne andere Frage: Wann war eigentlich vorher mal die Rede davon, dass Simon in Leipzig war? Da Tanja nichts davon wußte, dass er dort auch Kajetan kennengelernt hat, muß Suzanne ihn wohl alleine mitgenommen haben, und das hat Tanja zugelassen? ...
Tanja hat Simon bestimmt einfach in München in den Zug gesetzt. Gibt ja ne Direktverbindung München-Leipzig. Da Leipzig ein Sackbahnhof ist, hat Suzanne (mit oder ohne Kajetan) genügend Zeit, um ihren Nicht-Sohn im ICE zu suchen und an sich zu nehmen. Wenn ich Suzanne richtig verstanden habe, wäre das auch die Ideallösung für die kommenden Jahre. Ein bisschen Zugfahren kann man einem Zweieinhalbjährigen ja wohl zumuten, bei zwei so engagierten Müttern.
Damit müsste Suzanne ja eigentlich auch das gemeinsame Sorgerecht haben. Aber es wurde bisher nie erwähnt.
Also soweit ich weiß hat man doch bei einer Heirat nicht gleich das Sorgerecht für das Kind des Partners. Wär mir neu.
Das hab ich weiter vorne ja auch schon in Frage gestellt. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist ja noch nicht mal gleichgestellt mit einer Hochzeit. Und selbst bei einer Hochzeit zwischen Mann und Frau erwirbt der Mann nicht gleich das Sorgerecht für ein Kind, das seine Frau geboren hat. Er muss sich auch erst als Vater eintragen lassen. Ich glaube kaum, dass man auch eine zweite Mutter beim Vormundschaftsgericht eintragen lassen kann.
Schneidi, es ist aber eben KEIN gemeinsames Kind, Simon hat lediglich die Gene von Tanja, nichts von Suzanne. Da ist sie ganz auf Tanjas Kulanz angewiesen, die aber ebenso auch sagen kann, dass Suze nichts mit dem Kind zu tun hat, dagegen gibts keine Beweise.
MünchnerBua hat geschrieben:Schneidi, es ist aber eben KEIN gemeinsames Kind, Simon hat lediglich die Gene von Tanja, nichts von Suzanne. Da ist sie ganz auf Tanjas Kulanz angewiesen, die aber ebenso auch sagen kann, dass Suze nichts mit dem Kind zu tun hat, dagegen gibts keine Beweise.
Hoffen wir mal, dass es so ist. Ich kenn mich da nicht aus...
MünchnerBua hat geschrieben:Schneidi, es ist aber eben KEIN gemeinsames Kind,...
...Bua - ich sehe das anders.
Suzanne und Tanja haben immer wieder betont, dass sie sich ein gemeinsames Kind wünschen und dann auch alles gemeinsam unternommen, dass sie eines bekommen.
Suzanne ist damit in meinen Augen ganz klar Co-Mutter im Sinne von § 1685 Absatz 2 BGB und das verhilft ihr schon mal zum Umgangsrecht mit Simon - und das auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen Tanja und ihr.
Ich gehe fest davon aus, dass sich Tanja und Suze vor dem Vormundschaftsgericht wiedersehen werden.
Hab da mal gegoogelt wegen der Sorgerechtsfrage. Bei Homoehen scheint es da was zu geben das nennt sich "kleines Sorgerecht". Irgendwie eine freiwillige Vereinbarung zwischen der richtigen Mutter und dem anderen Teil des Paares.
Hab da aber irgendwie nicht ganz durchgeblickt
Wie auch immer, einen Streit um Simon wird es so oder so geben. Egal wie jetzt die rechtliche Lage im realen Leben ist.
Da steht u.a. aber als Voraussetzung zum Co-Elternteil auch, dass man im selben Haushalt mitleben muß, Suzanne ist ihre kleine Familie aber schon seit einem Jahr egal. Sie ist nicht nur nach Leipzig gezogen, nein, sie drückt sich auch nach nach Möglichkeit vor jedem gemeinsamen Wochenende. Insofern ist das Recht auf die Co-Elternscaft bereits verwirkt. Außerdem Schneidi, du hast nur die Hälfte gelesen.... es gibt zwar das Umgangsrecht, aber nur, soweit es dem Wohle des Kindes dient. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hin- und Herreißen zwischen München und Leipzig dem Wohl des Kindes dient....