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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 20:45 
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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 09.02.2012, 20:45 


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 22:04 
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nonoever hat geschrieben:
2. Wenn aber der Cachespeicher alsbald manuell oder systembedingt gelöscht wird, kann es am Besitzwillen des Computer-Nutzers fehlen (Rn.13)(Rn.14).

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.11.2008 (hier ist Ziffer 2 bedeutsam!)

Es ist also nicht so, dass jemand, der wirklich ganz zufällig ( die Fälle gibt es, sie sind allerdings in der absoluten Minderheit) über KiPo "stolpert", sich dann sofort und unwiderruflich strafbar gemacht hat.


Danke, das ist interessant! Ich kenne nämlich jemanden (ja, ein Mann, um mal ein paar Vorurteile zu schüren ;-) ), der zufällig (bei der Suche nach legalen Pornoinhalten) ein entsprechendes Bild gesehen, weggeklickt und Zwischenspeicher usw. gelöscht hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 23:22 
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Hamlet hat geschrieben:
Nein, es ist eine Zuschauerpost. In einem Forum wird der Beitrag sofort gepostet und (bei Bedarf!) erst im nachhinein zensiert.
Nein, die ZuPo ist ein vollmoderiertes Forum.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 23:54 
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nonoever hat geschrieben:
Es ist also nicht so, dass jemand, der wirklich ganz zufällig ( die Fälle gibt es, sie sind allerdings in der absoluten Minderheit) über KiPo "stolpert", sich dann sofort und unwiderruflich strafbar gemacht hat.

Gemäß dem Gesetzestext ist es so. Der bezieht sich nämlich unterschiedslos auf Besitz (Satz 2).

Die Entscheidungen belegen auch leider nicht, dass es anders gemeint wäre. Denn sie erklären nur in Einzelfällen, aber nicht abschließend, wann Satz 2 erfüllt ist. Daraus lässt sich also nicht erkennen, in welchen Fällen Satz 2 auch noch erfüllt ist und vor allem nicht, wann er nicht erfüllt ist.

Dass der Mann aus Fall 1 nicht verknackt worden wäre, wenn er nach Entdeckung der Daten statt zu kopieren gleich zur Polizei gegangen wäre, wäre ja erst belegt, wenn eine Entscheidung vorläge, die in genau so einem Fall den strafbaren Besitz verneint.

Und fürs Protokoll: In allen drei Fällen haben es die jeweiligen Täter meiner Meinung nach vollauf verdient, bestraft zu werden. Die haben nichts mit dem Personenkreis zu tun, den ich hier durch Satz 2 ungerecht behandelt sehe. (Fall 1 würde zu diesem Kreis gehören, wenn er sich der Daten sofort unwiderruflich entledigt hätte. Da er sie aber kopiert hat, scheint ihm ja am Besitz gelegen zu sein. Für mich fällt das Kopieren auch schon unter Satz 1 und nicht Satz 2.)

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 08:16 
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Turrican4D hat geschrieben:
Hamlet hat geschrieben:
Nein, es ist eine Zuschauerpost. In einem Forum wird der Beitrag sofort gepostet und (bei Bedarf!) erst im nachhinein zensiert.
Nein, die ZuPo ist ein vollmoderiertes Forum.


Nein, ist es nicht. Manche Beiträge werden einfach nicht angenommen.

Ich glaube, du weißt nicht, was ein Forum ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 08:19 
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nonoever hat geschrieben:
Auch wenn es "Fug" wäre, gäbe es diese Urteile.

Manchmal ziehst du eigenartige Schlüsse.


Wäre der Gesetzestext besser formuliert, gäbe es diese Urteile NICHT. Die Urteile wurden gesprochen, weil der Gesetzestext schlecht ist. Kapiert?

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 10:16 
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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 11:58 
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Auch wenn ich jetzt mehr über das Thema "Kinderpornografie" gelesen habe, als ich wirklich wissen wollte, dient diese Diskussion zur Meinungsbildung. Lästig wird das Ganze nur, wenn die eigene Meinung als unumstössliche Wahrheit angesehen wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 12:16 
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meine kenntnisse der juristerei beschränkten sich auf das urhg und hier erstlinig auf das aufführungsrecht. ein äußerst schmaler bereich. dennoch glaube ich, da ich so manches verfahren vorbereitet habe, ein wenig allgemeingültiges beitragen zu können.

Schiller hat geschrieben:
Die Entscheidungen belegen auch leider nicht, dass es anders gemeint wäre. Denn sie erklären nur in Einzelfällen, aber nicht abschließend, wann Satz 2 erfüllt ist. Daraus lässt sich also nicht erkennen, in welchen Fällen Satz 2 auch noch erfüllt ist und vor allem nicht, wann er nicht erfüllt ist.

natürlich erklärt das urteil eines olg nie abschließend, wie ein gesetz zu verstehen ist. das ist nicht aufgabe eines olg. es wird immer nur um den Einzelfall gehen, über den geurteilt wird.

Hamlet hat geschrieben:
Wäre der Gesetzestext besser formuliert, gäbe es diese Urteile NICHT. Die Urteile wurden gesprochen, weil der Gesetzestext schlecht ist. Kapiert?

ein gesetzestext ist immer nur eine art gerüst. man darf von ihm nicht erwarten, dass er einem ausführlichst alle eventualitäten haarklein ausformuliert vorgibt. dafür gibt es dann entsprechende kommentare und vergleichbare urteile, die zu einer weiteren beurteilung des jeweiligen falls von beiden seiten herangezogen werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 13:26 
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emzi hat geschrieben:
natürlich erklärt das urteil eines olg nie abschließend, wie ein gesetz zu verstehen ist. das ist nicht aufgabe eines olg. es wird immer nur um den Einzelfall gehen, über den geurteilt wird.
Das ist klar. Ändert aber nichts daran, dass diese Urteile nicht belegen, das man bei Abgabe eines Zufallsfundes bei der Polizei nicht belangt wird. Dazu bräuchte man ein Urteil, das in einem solchen Einzelfall die Strafbarkeit des Besitzes ausdrücklich verneint. Oder einen besseren Gesetzestext. :cool:

Zitat:
ein gesetzestext ist immer nur eine art gerüst. man darf von ihm nicht erwarten, dass er einem ausführlichst alle eventualitäten haarklein ausformuliert vorgibt.
Hier geht es auch nicht um "alle Eventualitäten", sondern um eine ganz bestimmte Konstellation, die man noch hätte ausschließen sollen, so wie man es beim dienstlichen Gebrauch auch gemacht hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 13:33 
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emzi hat geschrieben:
meine kenntnisse der juristerei beschränkten sich auf das urhg und hier erstlinig auf das aufführungsrecht. ein äußerst schmaler bereich. dennoch glaube ich, da ich so manches verfahren vorbereitet habe, ein wenig allgemeingültiges beitragen zu können.

Schiller hat geschrieben:
Die Entscheidungen belegen auch leider nicht, dass es anders gemeint wäre. Denn sie erklären nur in Einzelfällen, aber nicht abschließend, wann Satz 2 erfüllt ist. Daraus lässt sich also nicht erkennen, in welchen Fällen Satz 2 auch noch erfüllt ist und vor allem nicht, wann er nicht erfüllt ist.

natürlich erklärt das urteil eines olg nie abschließend, wie ein gesetz zu verstehen ist. das ist nicht aufgabe eines olg. es wird immer nur um den Einzelfall gehen, über den geurteilt wird.

Hamlet hat geschrieben:
Wäre der Gesetzestext besser formuliert, gäbe es diese Urteile NICHT. Die Urteile wurden gesprochen, weil der Gesetzestext schlecht ist. Kapiert?

ein gesetzestext ist immer nur eine art gerüst. man darf von ihm nicht erwarten, dass er einem ausführlichst alle eventualitäten haarklein ausformuliert vorgibt. dafür gibt es dann entsprechende kommentare und vergleichbare urteile, die zu einer weiteren beurteilung des jeweiligen falls von beiden seiten herangezogen werden.



Dem gibt es nichts hinzuzufügen. :Gungi:

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 14:07 
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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 14:39 
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emzi hat geschrieben:
ein gesetzestext ist immer nur eine art gerüst.


Dieses "Gerüst" wurde im Vorfeld der Beschließung sowohl von juristischen Experten wie auch von Journalisten heftig kritisiert.

Aber es wundert mich nicht. Die Defizite in Computer- und Internetkenntnissen sind gerade bei Politikern erschreckend.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 15:20 
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Hamlet hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
ein gesetzestext ist immer nur eine art gerüst.


Dieses "Gerüst" wurde im Vorfeld der Beschließung sowohl von juristischen Experten wie auch von Journalisten heftig kritisiert.

Aber es wundert mich nicht. Die Defizite in Computer- und Internetkenntnissen sind gerade bei Politikern erschreckend.

die gesamte juristerei ist so aufgebaut und das in allen bereichen und immer schon. von wann sollte denn diese kritisierte beschließung stammen? nicht, dass wir jetzt beim "römischen recht" landen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 15:35 
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Hamlet hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:
Hamlet hat geschrieben:
Nein, es ist eine Zuschauerpost. In einem Forum wird der Beitrag sofort gepostet und (bei Bedarf!) erst im nachhinein zensiert.
Nein, die ZuPo ist ein vollmoderiertes Forum.


Nein, ist es nicht. Manche Beiträge werden einfach nicht angenommen.

Ich glaube, du weißt nicht, was ein Forum ist.
Und Du nicht, was eine Vollmoderation ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 15:37 
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Mutti hat geschrieben:
Lästig wird das Ganze nur, wenn die eigene Meinung als unumstössliche Wahrheit angesehen wird.
Meine Psychologin meint, ich könne nichts dafür. :lach.:


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 15:51 
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Turrican4D hat geschrieben:
Mutti hat geschrieben:
Lästig wird das Ganze nur, wenn die eigene Meinung als unumstössliche Wahrheit angesehen wird.
Meine Psychologin meint, ich könne nichts dafür. :lach.:

warum fällt mir da dieser witz ein:
Treffen sich 2 Freunde. Fängt der eine an zu flennen und meint: Schon wieder in die Hose geschissen. Kann ich nichts dafür.
Empfiehlt der Andere: geh doch mal zum Psychologen.
Monate später treffen Sie sich wieder.
Fragt der Andere: Na, scheißt du nicht mehr in die Hose?
Meint der eine: Dooooch, ... aber jetzt bin ich stolz drauf!


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 10.02.2012, 16:20 
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Turrican4D hat geschrieben:
Mutti hat geschrieben:
Lästig wird das Ganze nur, wenn die eigene Meinung als unumstössliche Wahrheit angesehen wird.
Meine Psychologin meint, ich könne nichts dafür. :lach.:


Ich habe dabei nicht an eine bestimmte Person gedacht, sondern das wiedergegeben, was mich allgemein an solchen Diskussionen stört.
Nur, weil deine Psychologin meint, dass du nichts dafür kannst, heisst das noch lange nicht, dass du damit leben musst. Ich empfehle eine kognitive Verhaltenstherapie oder eine Karriere in der katholischen Kirche ;-) .

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 12.02.2012, 09:19 
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Ist euch aufgefallen, dass Klaus am Telefon die Vorzimmerdame bei den Konservativen "Frau Hess" nannte...?

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.10.2014, 15:17 
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Lieblings-Folge: 141 - Zorro zieht bei Carsten ein
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Diavolezza hat geschrieben:
Vasilys Famlie hatte eine Tanzschule...

Wo war die Pokerhölle/Tanzschule eigentlich, bzw. was ist aus dem Raum heute geworden? Ich finde die irgendwie in keiner Zusammenstellung der Wohnungen/Schauplätze mehr.

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Carsten zu Elisabeth: Ich komme gegen ihn (=Zorro) nicht an, ich stinke selber schon! (145)


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