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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 16:37 
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MünchnerBua hat geschrieben:
Wobei ich denke, dass "leibliche Mutter" hier egal ist... wenn das Frühchen von Anfang an dieselbe Bezugsperson hat, die es liebt, ist es egal, wer das ist. Diese Meckerei von der Kinderärztin damals fand ich total übertrieben. Und Sandra hat sich von dem aufgescheuchten Huhn auch noch verunsichern lassen.


Da bin ich komplett deiner Meinung, bua! Ich fand das auch sehr übertrieben und dramatisiert. Wäre vom ersten Tag weg Sandra neben dem Inkubator gesessen und hätte mit der Kleinen gekuschelt, wäre auch alles gut gewesen. Die Ansichten dieser Kinderärztin fand ich auch sehr überspitzt. Aber Sandra hat ihr geglaubt und wollte das Beste für Emma, glaube ich. Damals isses ihr nicht leicht gefallen, Jack in Emmas Leben zu lassen, glaube ich.
@Aließ: Das seh ich genauso. Leihmutterschaft käme für mich niemals in Frage. Auch nicht, als diejenige, die die Leihmutter engagiert. Leihmütter sind bei uns nicht umsonst verboten, das ist ethisch ein ganz schwieriges, kompliziertes Thema. Aber Leihmutterschaft mit einer "Mietmutter", die in derselben Straße wohnt, ist noch undenkbarer und unvertretbarer als ne unbekannte. Wenn schon unerfüllbarer Kinderwunsch, dann Adoption, das seh ich genauso. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie viele Kinder unerwünscht geboren werden, die auf eine liebevolle Familie warten.

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Verfasst: 30.10.2012, 16:37 


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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 16:39 
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PS: Wobei Sandra natürlich mit ihrer Vorgeschichte keine Chance auf ein Adoptivkind gehabt hätte.

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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 17:14 
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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 19:45 
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susi hat geschrieben:
Wie sähe es eigentlich rechtlich aus, wenn mittels Gen-Test festgestellt werden würde, dass Emma die Tochter der Sarikakis ist? Hätte Jack dann überhaupt ne Chance dagegen?


Ja, Jack würde jeden Prozess nach deutschem Recht gewinnen.
Völlig egal, wer genetisch die Eltern sind, Mutter die ist, wo's rauskommt.

§ 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
§ 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und
in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Vasily hat ja glaub ich die Vaterschaft offiziell anerkannt.
Rechtlich gelten also Jack und Vasily als Eltern. Genetik ist da völlig egal.

Interessant würde es, wenn sie in Griechenland leben würden, wo Leihelternschaft legal ist. Keine Ahnung, wie da internationale Regelungen aussehen, wenn Vasily und Sandra es in Griechenland einklagen würden. Wenn ich mich nicht irre, hat Vasily aber nicht mal mehr die griechische Staatsbürgerschaft, oder?

Bessere Chancen hätten Vasily und Sandra aber in einem Sorgerechtsstreit. Da hat Jack wohl den "Fehler" gemacht, dass sie doch wohl gemeinsame Sorge mit Vasily eingerichtet hat, oder? Damit hat Vasily grundsätzlich dieselben Rechte an Emma.
Grundsätzlich gilt heute immer gemeinsame Sorge, bei getrenntlebenden Eltern hat aber immer einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht (als Teil der Sorge). Das könnte Vasily versuchen einzuklagen. Dann entscheidet das Gericht nach dem Kindeswohl, wo Emma besser aufgehoben ist. Und da könnte eine funktionierende Ehe hilfreicher sein als eine Beziehung zu einem, der dann vielleicht wegen versuchten Mordes aktuell vorbestraft ist.

Aber ein anderes Problem:

Könnte Vasily nicht einfach das Geld zurückfordern? Er hat ja die vereinbarte Vertragsleistung nicht (komplett) bekommen.

Keine Chance!

Das ginge über ungerechtfertigte Bereicherung:
§ 812 Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen
Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

JAck hätte das Geld zwar "ohne Rechtsgrund" erlangt - denn ein Leihmutterschaftsvertrag ist nach deutschem Recht unwirksam. Vasily könnte es also grundsätzlich zurückfordern.
Aber:
§ 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein
gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet.
Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt

Jack hätte demnach das Geld erst gar nicht fordern können.
Wenn sie es aber erstmal hat, ist die Rückforderung ausgeschlossen.

Tja, vorher Sarah fragen ;)


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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 19:54 
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Aließ hat geschrieben:
Ich sehe das so ähnlich wie Susi, aber eigentlich bin ich generell gegen Leihmutterschaft. Wie du schon geschrieben hast, sollten Kinder so weit wie möglich in klaren Verhältnissen aufwachsen und außerdem gibt es u.a. genug Waisen, die gerne Adoptiveltern hätten.
Für mich käme es nicht in Frage, eine Leihmutter zu engagieren, geschweige denn, selbst eine zu sein. Mir würde das Herz brechen, wenn ich das Baby abgeben müsste.


Naja, zum rechtlichen hab ich ja was geschrieben.
Zum menschlichen sieht man ja eine Menge Konfliktpotential bei Jack, Vasily und Sandra.
Hat schon seinen guten Grund, dass Leihmuttrschaft hier verboten ist. Spätestens wenn Genetik gegen Recht geklärt werden müsste, wer nun die Mutter ist.
Deshalb denke ich, eine gewisse 3-Eltern-Beziehung ist gar nicht mal so falsch. Dann müsste man auch sagen, es ist falsch, dass z.B. Simon 2 Mütter hat. Geht doch auch.

Du schreibst, sowas käme für dich nciht in Frage. Klar, Leihmutter zu spielen, kann ich nachvollziehen.
Ich weiß jetzt nicht, ob du Kinder hast, aber wenn du keine kriegen könntest (naja, Sandra hat ja schon 2, Vasily 1), und ne Leihmutter die einzige Möglichkeit wäre? Ich denke schon, dass ich mir über die Möglichkeit zumindest ernsthafte Gedanken machen würde (wenn es hier so normal und durchführbar wäre, wie in manchen anderen Ländern). Aber dann wäre mir schon wichtig, dass es eine "Berufs-"Leihmutter ist, für die es nur was geschäftliches ist (auch wenn das ziemlich unmenschlich klingt).


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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 20:15 
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StefanM hat geschrieben:
Hamlet hat geschrieben:
StefanM hat geschrieben:
Obwohl also das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kommt Iris in den Zwang, einen Kündigungsgrund zu benennen, was schwierig werden dürfte.

Lisa hat mehrfach die Anweisungen ihrer Chefin missachtet. Was ist da "schwierig"?

Nicht abgemahnt :-)
Ohne Abmahnung reicht das nicht für ne Kündigung.


Du hast doch geschrieben, wenn das KSchG nicht greift, kann man jederzeit ohne Abmahnung kündigen. Oder hab ich da was missverstanden?


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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 20:36 
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Danke für die interessanten Erklärungen, Stefan!

StefanM hat geschrieben:
Wenn ich mich nicht irre, hat Vasily aber nicht mal mehr die griechische Staatsbürgerschaft, oder?

Ja, Vasiliy hat die deutsche Staatsbürgerschaft.

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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 22:55 
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@Stefan: Sehr interessant. Dankeschön! Ich finde die Gesetzeslage aber etwas bizarr, ehrlich gesagt. Es ist aber auch ziemlich schwierig, hier Recht zu sprechen. Die Frau, die das Kind 40 Wochen (in Emmas Fall ein paar Wochen weniger) in sich getragen hat, hat natürlich schon bei Geburt eine Bindung zu diesem Kind. Sie hat es wochenlang gefühlt, gespürt und dieses Leben in sich getragen. Die leibliche Mutter hat eine genetische Verbindung zum Kind, was genauso eine immense Bindung bedeutet. Ich finde die Rechtssprechung "Mutter ist die, aus der das Kind rausgekommen ist" sehr banal und nicht ganz nachvollziehbar.

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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 22:58 
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damigo hat geschrieben:
StefanM hat geschrieben:
Hamlet hat geschrieben:
StefanM hat geschrieben:
Obwohl also das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kommt Iris in den Zwang, einen Kündigungsgrund zu benennen, was schwierig werden dürfte.

Lisa hat mehrfach die Anweisungen ihrer Chefin missachtet. Was ist da "schwierig"?

Nicht abgemahnt :-)
Ohne Abmahnung reicht das nicht für ne Kündigung.


Du hast doch geschrieben, wenn das KSchG nicht greift, kann man jederzeit ohne Abmahnung kündigen. Oder hab ich da was missverstanden?


Ja, aber es gibt eben den Punkt, dass man nicht "wegen Betriebsübergangs" kündigen darf. Einen Betriebsübergang gab es von Ernesto auf Iris. In dem Fall muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Kündigung nichts mit dem Betriebsübergang zu tun.
Iris KÖNNTE sich auf betriebsbedingte Gründe berufen. Wobei ihr das keiner glaubt, vor allem nciht, wenn sie Ersatz für Lisa einstellt.
Bleiben also noch verhaltensbedingte Gründe. Und eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eben immer eine Abmahnung voraus (außer bei ganz schweren Verstößen).
Also: Grundsätzlich ist als Kleinbetrieb kein Kündigungsgrund (und somit keine Abmahnung) nötig. Hier verlangt eine Kündigung bei Betriebsübergang aber einen Grund.


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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 23:01 
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susi hat geschrieben:
@Stefan: Sehr interessant. Dankeschön! Ich finde die Gesetzeslage aber etwas bizarr, ehrlich gesagt. Es ist aber auch ziemlich schwierig, hier Recht zu sprechen. Die Frau, die das Kind 40 Wochen (in Emmas Fall ein paar Wochen weniger) in sich getragen hat, hat natürlich schon bei Geburt eine Bindung zu diesem Kind. Sie hat es wochenlang gefühlt, gespürt und dieses Leben in sich getragen. Die leibliche Mutter hat eine genetische Verbindung zum Kind, was genauso eine immense Bindung bedeutet. Ich finde die Rechtssprechung "Mutter ist die, aus der das Kind rausgekommen ist" sehr banal und nicht ganz nachvollziehbar.


Nicht Rechtsprechung, sondern Gesetz. Uns das (BGB) stammt vom Ende des 19. Jahrhunderts, ist also über 110 Jahre alt. Damals hat keiner an sowas wie Leihmütter, Gentests usw. gedacht. Ja, da gehört vieles überarbeitet. Immerhin stärkt die Rechtssprechung mittlerweile die Rechte nichtehelicher Väter.
Aber da Leihmutterschaft in Deutschland nicht legal ist, kann es rechtlich keine andere Mutter als die geben, die gebährt.


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BeitragVerfasst: 30.10.2012, 23:36 
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StefanM hat geschrieben:
Nicht abgemahnt :-)
Ohne Abmahnung reicht das nicht für ne Kündigung.


Ja, Abmahnen hätte sie müssen.

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Ungeschickt von Iris, Lisa zu kündigen und ihr zu sagen, dass sie sie ab morgen nicht mehr sehen will, wenn die andere Sprechstundenhilfe krank ist. Iris kann sich gar nicht sicher sein, dass Andrea am Freitag nicht immer noch krank ist. Und leerer wird die Praxis bei der Grippewelle auch nicht werden.

Würde ich stundenlang im Wartezimmer rumsitzen (weil Frau Doktor ständig privat unterwegs ist) fände ich es nicht prickelnd, wenn ich nach Hause geschickt werde, wenn ich nichts Akutes (aber einen Termin?) habe. So etwas kann einem ja auch mitgeteilt werden bevor man sich ins Wartezimmer setzt.


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Vom Biker kam kein Wort der Entschuldigung für Nina. Unhöflich wortkarg war er. Entschuldigt hat sich nur Jack.

Und überhaupt. Jack wollte ihren Freund beschützen??? Hatte Schiss, dass Nina ihn umbringen würde??? Sie ist auf Nina losgegangen, obwohl sie doch gar nicht mehr geschossen hat. Dass sie nicht mehr schießen würde, weil ihr Freund nach einer Armverletzung zu Boden gegangen ist, fand ich irgendwie schon sehr ersichtlich. Jack hätte sich mal lieber beschützend auf ihren Biker geworfen anstatt das Leben der Ehefrau ihres Chefs und Freundes zu gefährden.


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Beima hat geschrieben:
Vom Biker kam kein Wort der Entschuldigung für Nina. Unhöflich wortkarg war er. Entschuldigt hat sich nur Jack.

...wobei er ja in dieser Folge für seine Verhältnisse schon geplappert hat, dass einem die Ohren schlackerten :lol: .

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Thema Abmahnung

... wobei ich noch anfügen will, dass eine Abmahnung wirkungslos ist, d.h. als nicht ausgesprochen gilt, wenn man Gründe hat, ihr schriftlich zu widersprechen.

Und: man kann als Arbeitnehmer auch seinen Chef abmahnen ...

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Zu allem, was ich hier schreibe, gibt es grundsätzlich immer Ausnahmen ...


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SirGuinness hat geschrieben:
Und: man kann als Arbeitnehmer auch seinen Chef abmahnen ...


Fliegt der Chef dann nach der 2. Abmahnung raus? :mes-hi:


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Iris wird es auch schwer haben, verhaltensbedingte Gründe für die Kündigung zu finden. Denn was hat Iris Lisa wirklich vorzuwerfen?
    - Lisa weigert sich, ohne Kittel zu arbeiten - aus hygienischen Gründen.
    - Lisa hat Tanja verarztet. Iris war zu dem Zeitpunkt offensichtlich nicht in der Praxis. Hätte Lisa Tanja mit der stark blutenden Wunde im Wartezimmer sitzen lassen sollen?
    - Lisa hat sich geweigert, den privaten Termin von Iris abzusagen. Dies gehört nicht zu Lisas Aufgaben.
    - Lisa weigert sich, Iris zu duzen. Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber so etwas vorschreiben kann.
    - Okay, Lisa hat sich demonstrativ gegen Iris aufgelehnt. Vor allem ihr Gesichtsausdruck sprach Bände. Aber das allein reicht für eine Kündigung sicher nicht aus.

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Beima hat geschrieben:
Würde ich stundenlang im Wartezimmer rumsitzen (weil Frau Doktor ständig privat unterwegs ist) fände ich es nicht prickelnd, wenn ich nach Hause geschickt werde, wenn ich nichts Akutes (aber einen Termin?) habe. So etwas kann einem ja auch mitgeteilt werden bevor man sich ins Wartezimmer setzt.

Oh ja, da wäre auch ich stinksauer. Vor allem würde ich erwarten, dass der Arzt persönlich ins Wartezimmer kommt und seinen Patienten erklärt, warum er sie nach Hause schickt. Und wenn ich dann noch erfahren würde, dass es private Gründe waren, weshalb der Arzt mich trotz Termin nicht drannehmen kann, dann würde ich mich sofort nach einem anderen Arzt umschauen.

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Diavolezza hat geschrieben:
Oh ja, da wäre auch ich stinksauer. Vor allem würde ich erwarten, dass der Arzt persönlich ins Wartezimmer kommt und seinen Patienten erklärt, warum er sie nach Hause schickt. Und wenn ich dann noch erfahren würde, dass es private Gründe waren, weshalb der Arzt mich trotz Termin nicht drannehmen kann, dann würde ich mich sofort nach einem anderen Arzt umschauen.


Iris war doch nur kurz weg, um nach ihrer Tochter zu schauen?
Im Wartezimmer hat vielleicht niemand gemerkt, dass sie für eine Weile nicht da war. Schließlich gibt es ja auch Patienten, die "stundenlang" den Arzt aufhalten, weil sie ihre Lebensgeschichte erzählen wollen...


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susi hat geschrieben:
@Stefan: Sehr interessant. Dankeschön! Ich finde die Gesetzeslage aber etwas bizarr, ehrlich gesagt. Es ist aber auch ziemlich schwierig, hier Recht zu sprechen. Die Frau, die das Kind 40 Wochen (in Emmas Fall ein paar Wochen weniger) in sich getragen hat, hat natürlich schon bei Geburt eine Bindung zu diesem Kind. Sie hat es wochenlang gefühlt, gespürt und dieses Leben in sich getragen. Die leibliche Mutter hat eine genetische Verbindung zum Kind, was genauso eine immense Bindung bedeutet. Ich finde die Rechtssprechung "Mutter ist die, aus der das Kind rausgekommen ist" sehr banal und nicht ganz nachvollziehbar.


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Aber da Leihmutterschaft in Deutschland nicht legal ist, kann es rechtlich keine andere Mutter als die geben, die gebährt.

Ja, wer hätte sich auch vor 110 Jahren gedacht, was heute alles möglich ist? So gesehen ist das natürlich logisch. Und in Wahrheit wird es für niemanden einen Grund geben, das zu überarbeiten, da, wie du ja richtig gesagt hast, die Leihmutterschaft ja eh verboten ist. Was aber, wenn ich mein Kind in einem anderen Land von einer Leihmutter austragen lasse und irgendwann später mit diesem Kind nach Österreich bzw. Deutschland ziehe? Hat die Leihmutter eine Chance, das Kind zurückzubekommen, wenn sie es darauf anlegt?

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