Moritz A. Sachs, Julia Stark, Cosima Viola, Jannik Scharmweber, Marie-Luise Marjan, Sarah Masuch, Joris Gratwohl, Greta Short, Philipp Neubauer, Moritz Zielke, Erkan Gündüz, Daniela Bette, Knut Hinz, Sontje Peplow, Marcus Off
Nicht nur den Freimaurern ist die Verschwiegenheit schon immer ein hohes Gut gewesen, worüber auch Goethe bereits zu dichten wusste:
Verschwiegenheit Wenn die Liebste zum Erwidern Blick auf Liebesblicke beut, Singt ein Dichter gern in Liedern, Wie ein solches Glück erfreut! Aber Schweigen bringet Fülle Reicheren Vertauens zurück; Leise, leise! Stille, stille! Das ist erst das wahre Glück.
Wenn den Krieger wild Getöse, Tromm'l und Pauken aufgeregt, Er den Feind in aller Blöße Schmetternd über Länder schlägt, Nimmt er wegen Siegsverheerung Gern den Ruhm, den lauten, an, Wenn verheimlichte Verehrung Seiner Wohltat wohlgetan.
Heil uns! Wir verbundne Brüder Wissen doch, was keiner weiß; Ja, sogar bekannte Lieder Hüllen sich in unsern Kreis. Niemand soll und wird es schauen, Was einander wir vertraut; Denn auf Schweigen und Vertrauen Ist der Tempel aufgebaut
.
Verschwiegenheit umschreibt – weiter gefasst – die Fähigkeit und Fertigkeit, Vertraulichkeit (Geheimhaltung) beispielsweise von Wort und Schrift zu wahren. Verschwiegenheit wird in diesem Sinne umgangssprachlich synonym zum Begriff Diskretion verwendet und gilt als positiv besetzte Verhaltensweise und Charaktereigenschaft. Verschwiegenheit ist abzugrenzen von einer natürlichen Wortkargheit und „erfordert eine bewußte Selbstbeherrschung“.
Enger gefasst, als Fachbegriff, als sog. Verschwiegenheitspflicht (jur.: Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen, "Schweigepflicht") ist sie eine Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen wie unter anderem Ärzte, Therapeuten, Apotheker oder Angehörige assistierender Heilberufe, Psychologen, Rechts- und Patentanwälte, Verteidiger, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer sowie diverser weiterer Berufsgruppen, innerhalb derer vertrauliche Informationen und / oder Daten Grundlage der Berufsausübung sind.
Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht und im StGB als Verbot der Offenbarung von Privatgeheimnissen) ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Privatpersonen (Berufsgeheimnisträger) als auch Amtsträger des Staates selbst (sogenanntes Amtsgeheimnis). Dabei gilt der zur Verschwiegenheit Verpflichtete als Geheimnisträger, der zu Schützende als Geheimnisherr. Im weiteren Sinn ist die Verschwiegenheitspflicht eng mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheitspflicht nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene und andere Daten, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse unterliegen können.
Grundsätzlich bleibt bei Kenntniserlangung von Straftaten die Schweigepflicht bestehen. Eine Ausnahme sind nur bevorstehende Straftaten, die gem. § 138 StGB angezeigt werden müssen. Dies sind z.B. Hochverrat, Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord und schwerer Menschenhandel, aber auch Raub, räuberische Erpressung und Brandstiftung. In solchen Fällen besteht keine Schweigepflicht, mehr noch: Der Geheimnisträger muss Anzeige erstatten.
Erfährt ein Geheimnisträger von sonstigen Straftaten, so unterliegt er weiterhin der Schweigepflicht.
Ein Bruch der Schweigepflicht wird von der Rechtsordnung nur dann für zulässig gehalten, wenn er dem Schutz eines höherrangigen Rechtsguts dient (sog. Notstand, § 34 StGB). Es bedarf daher der Abwägung zwischen den von den Vorschriften des Strafgesetzbuches geschützten Rechtsgütern. Das Schutzgut des § 203 StGB ist die Geheimsphäre des Einzelnen und das Vertrauen in die Verschwiegenheit des Geheimnisträgers. Bei bereits abgeschlossenen Straftaten zum Beispiel geht es »nur noch« um das Schutzgut der Strafverfolgung, das zwar nicht immer, aber doch in der Regel als gegenüber dem Schutzgut der Schweigepflicht nicht höherwertig zu erachten ist. Anders liegt der Fall, wenn eine Straftat zwar abgeschlossen ist, Wiederholungen aber wahrscheinlich sind. Als Beispiel sei sexueller Missbrauch genannt. Dann geht es nicht um das Interesse an der Strafverfolgung abgeschlossener Straftaten, sondern um das Schutzgut der freien sexuellen Selbstbestimmung (bzw. beim sexuellen Missbrauch von Kindern um das Schutzgut der ungestörten sexuellen Entwicklung). Diese Schutzgüter können im Einzelfall einen Notstand, mithin den Bruch der Schweigepflicht, begründen.
Im Allgemeinen ist aber die Entscheidungsfindung bei der Frage, ob man z.B. die Behörden darüber aufklären soll, dass es zu einem bestimmten Verbrechen durch den Klienten kommen kann, alles andere als einfach. So muss u.a. der Bruch der Schweigepflicht geeignet und erforderlich sein, die Straftat zu verhindern. Bestimmt werden diese Überlegungen auch durch die Frage, wie konkret und unmittelbar eine Straftat bevorsteht.
Nach diesen sehr theoretischen Ausführungen hinsichtlich der Verschwiegenheit soll noch erwähnt werden, dass auch ganz profanes Schweigen im ganz profanen Alltag angesichts der Hektik und des Lärms unserer Zeit als sehr wohltuend empfunden werden kann...
Vielen lieben Dank für euer Lob! Ich hab' Blut und Wasser geschwitzt und ohne Dias heiße Tipps hätte ich es nicht hinbekommen - nochmals DANKE dafür!
StefanM: Natürlich! Else Kling wär's gewesen! Ich dachte nur an solche Quasselstrippen wie Gisela Schlüter oder Dieter Thomas Heck (und die passen ja weder zur Lindenstraße noch zum eigentlichen Wortsinn), aber auf die gute alte Else bin ich nicht gekommen. Manchmal kommt man auf das Naheliegendste einfach gar nicht (Tunnelblick ). Nun bin ich aber auf die Folge gespannt...
Vollmilchnuss hat geschrieben:Vielen lieben Dank für euer Lob! Ich hab' Blut und Wasser geschwitzt und ohne Dias heiße Tipps hätte ich es nicht hinbekommen - nochmals DANKE dafür!
Ich freue mich, dass ich dir helfen konnte, Vollmilchnuss. Ich find es klasse, dass du dich nach so kurzer Zeit hier im Forum schon an eine Folgeneröffnung gewagt hast und dass du so einen super Einstand hingelegt hast.
Benno hat geschrieben:Diese Schlussszene eben: ogottogottogott, wie schlecht.
Wie kann man sich als Schauspieler zu so was hergeben?
Das hab ich mich auch gefragt. Die gesamte Folge hat mir sehr gut gefallen. Und dann diese grottenschlechte Schlussszene, die hat dann den Gesamteindruck kaputt gemacht.
Benno hat geschrieben:Diese Schlussszene eben: ogottogottogott, wie schlecht.
Wie kann man sich als Schauspieler zu so was hergeben?
Das hab ich mich auch gefragt. Die gesamte Folge hat mir sehr gut gefallen. Und dann diese grottenschlechte Schlussszene, die hat dann den Gesamteindruck kaputt gemacht.
Och, mir hat das gut gefallen. Arschloch Seegers wurde an seiner verwundbarsten Stelle getroffen und bei der Schlussszene musste ich bei seinem Gehampel an Captain Jack Sparrow denken und das war bestimmt so beabsichtigt.
Vollmilchnuss hat geschrieben:Helga: "Der Herr Dagdelen hat ja fast gestottert vor Unsicherheit!" Hajo: "Mu-mu-murat ist ein Guter!"
Diavolezza hat geschrieben:Das hab ich mich auch gefragt. Die gesamte Folge hat mir sehr gut gefallen. Und dann diese grottenschlechte Schlussszene, die hat dann den Gesamteindruck kaputt gemacht.
Ich habe in der letzten Zeit ein Problem mit Helga. Dominantes Getue und eine gewisse Selbstgerechtigkeit waren schon immer ihre Markenzeichen, aber in den letzten Folgen kommt sie - jedenfalls für meinen Geschmack - sehr unsympathisch rüber.
Sarah tat mir leid. Hat Jack schon mal was Gescheites zuwege gebracht im Leben? (Außer Emma , die ist niedlich und aufgeweckt, wie mir scheint.)