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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 13:57 
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Sandra hat geschrieben:
Vanessa hat geschrieben:
Schaut mal genau hin bei dem Ausschnitt, den Su gepostet hat.
Bruno wirft die Zigarette gegen Anna bzw. macht eine ruckartige Bewegung auf sie zu nach dem F-Wort. Erst dann holt sie aus und schlägt zu.
Also ganz weit hergeholt könnte man auch sagen, sie wollte ihn sich nur vom Leib halten.

Wenn sie das gleich gesagt hätten wäre das auch durchgegangen.

Aber nach Wochen (nur mal angenommen) wirkt das natürlich wie frei erfunden.


Wir müssen unterscheiden: wie ist es aus der Sicht von Anna (eventuell einfach Körperverletzung mit Todesfolge) und wie sieht es für die Polizei aus und durch die Flucht könnte die Polizei eventuell sogar Mord vermuten... Wir sind ja passive Zeugen und können nicht für oder gegen Anna aussagen, wir existieren ja im Lindenuniversum gar nicht.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 15.09.2008, 13:57 


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 14:00 
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Vanessa hat geschrieben:
Schaut mal genau hin bei dem Ausschnitt, den Su gepostet hat.
Bruno wirft die Zigarette gegen Anna bzw. macht eine ruckartige Bewegung auf sie zu nach dem F-Wort. Erst dann holt sie aus und schlägt zu.
Also ganz weit hergeholt könnte man auch sagen, sie wollte ihn sich nur vom Leib halten.


Sehr schwer zu beurteilen... er macht wohl ne ruckartige Bewegung... auch ob Anna ihn schlägt oder er nur ausweicht... das sieht man leider nicht, da die Kamera die Perspektive des Fallenden hat. Ich weiß es wirklich nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 14:44 
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NoneButTheBrave hat geschrieben:
Die Tat als solche würde ich eigentlich als Körperverletzung mit Todesfolge sehen, wenn nicht

a) Anna sehen musste, dass er auf dem Geländer recht wacklig saß und
b) Anna mit der Handtasche richtig ordentlich ausgeholt hätte.

So sieht es nach Totschlag aus, d.h. es war kein von vornherein geplanter Mord, aber der tödliche Ausgang war in der Situation durchaus im Bereich des Möglichen/des Vorhersehbaren. Das hätte Anna, trotz der Ausnahmesituation, erkennen müssen.


Das sagt nbtb :grin:


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 14:51 
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Anna trifft ihn auf jeden Fall mit der Tasche. Das hört man auch.

Und sebst bei Körperverletzung mit Todesfolge mindestens 1 Jahr
§ 227
Körperverletzung mit Todesfolge(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu

In Kombination mit der unterlassenen Hilfeleistung sehe ich da schwarz für die Familie Beimer-Ziegler.

Ich freue mich schon auf Helgas Auftritte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 14:53 
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es bleibt spannend :cool:

hoffe dass sie juristen haben die die drehbuchautoren beim schreiben unterstützen... bwler scheinen sie als ratgeber ja leider nicht zu haben (man erinnere sich an julian und die schulden)


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 14:58 
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Hier nochmal ein paar Fallbeispiele:
Ich erwische meine Ehefrau mit Lover in Flagrantis,
gerate in Wut und brülle : ich schlag Dich tot.
Mach es dann !
Typischer Totschlag.


Ich habe vor Wochen meine Ehefrau in Flagranti erwischt,
geriet in Wut, konnte aber nix machen, weil der Lover
stärker war usw. Nun schneide ich meiner Frau den Arm
ab und will sie verstümmeln. Der von mir gerufene Notarzt
kommt nicht schnell genug, Frau verblutet.
Körperverletzung mit Todesfolge


Ich will an das Geld von OMA ran(nioedrige Beweggründe), die aber rückt es nicht
raus. Also vergifte ich sie, ersteche sie noch im Schlaf
(heimtücke)und weil sie nicht sterben will, dreh ich sie
noch lebendig durch den vorhandenen Fleischwolf (Grausamkeit).
Dat wäre ein "schöner" Mord ! (fürs Gericht.......ein "schöner"....)

(Von einer anderen Seite übernommen)


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 14:59 
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Vielleicht landet Anna ja auch erstmal ein paarJahre in U-Haft
http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/2008/2/25/news-26167056/detail.html


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:08 
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...KarlHeinz, wie betrachtest Du denn die Frage der Schuldfähigkeit von Anna...?°


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:18 
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Sollte Anna etwa nicht zurechnungsfähig sein? Gibt es vielleicht Hinweise auf Dinge die in Wilna passiert sind? Hat sie dort auch gemordet? :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:20 
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Voll Schuldfähig.

Das Blut hatte ja erst nur Hans gesehen. Aufgrund des langen Weges von Wohnung zu Wohnung hätte man sich auch im Kopf klarer werden können.
Ich meine, dass geringste was sie rausholen kann ist die Körperverletzung mit Todesfolge. Wobei man die Flucht noch als Panik werten könnte. Da gab es ja schon mal einen Fall in ihrem Leben.
M.E. muss aber auch Hans bestraft werden.

@Sandra :-$

@Schneidi
Du hast doch inderekt nährere Informationen von Frau Fischer erhalten, oder?
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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:21 
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Schneidi° hat geschrieben:
...KarlHeinz, wie betrachtest Du denn die Frage der Schuldfähigkeit von Anna...?°


so wie ich die Szene sehe, ist die nicht schuldfähig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:30 
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KarlHeinz hat geschrieben:
...@Schneidi
Du hast doch inderekt nährere Informationen von Frau Fischer erhalten, oder?...

...wie Du schon schreibst, KarlHeinz - indirekt mit großem Interpretationsspielraum in vielerlei Hinsicht.

Merci° für die Herztropfen. :grin:


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:37 
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Noch mal zu Hanz:
Hab gerade etwas im Net recherchiert und in allen ähnlich gelagerten Fällen, in denen primär unterlassene Hilfeleistung eine Rolle spielte, kam grundsätzlich §258 VI zur Anwendung; d.h. Strafvereitelung zu Gunsten eines Angehörigen ist generell straffrei. De facto: 100%ig keine rechtlichen Konsequenzen für Hanz (falls sich die Autoren ausnahmsweise an reellen Fällen orientieren)
Die Sitzung ist geschlossenBild

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Wo man zwinkert lass dich nieder, böse Menschen haben keine Lider

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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:39 
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puckster hat geschrieben:
so wie ich die Szene sehe, ist die nicht schuldfähig.

...Zustimmung, puckster.

Sollte es wirklich zu einem Gerichtsverfahren gegen Anna kommen, würde seitens des Gerichts auch die ganze Geschichte mit Friedhelm von damals zur Beurteilung von Annas Schuldfähigkeit mit heran gezogen werden incl. ihrer damaligen monatelangen Geiselhaft bei Friedhelm.

Schon aus dieser zu berücksichtigenden Vorgeschichte ergibt sich mindestens eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, aller Wahrscheinlichkeit nach aber volle Schuldunfähigkeit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:47 
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Solitudinarian hat geschrieben:
d.h. Strafvereitelung zu Gunsten eines Angehörigen ist generell straffrei. De facto: 100%ig keine rechtlichen Konsequenzen für Hanz (falls sich die Autoren ausnahmsweise an reellen Fällen orientieren)

Quatsch. Es ist keine Strafvereitelung nicht den Notarzt zu rufen wenn jemand aus dem soundsovielten Stock gestürzt ist.

Möglicherweise hätte Bruno noch gerettet werden können.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 15:52 
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Schneidi° hat geschrieben:
puckster hat geschrieben:
so wie ich die Szene sehe, ist die nicht schuldfähig.

...Zustimmung, puckster.

Sollte es wirklich zu einem Gerichtsverfahren gegen Anna kommen, würde seitens des Gerichts auch die ganze Geschichte mit Friedhelm von damals zur Beurteilung von Annas Schuldfähigkeit mit heran gezogen werden incl. ihrer damaligen monatelangen Geiselhaft bei Friedhelm.

Schon aus dieser zu berücksichtigenden Vorgeschichte ergibt sich mindestens eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, aller Wahrscheinlichkeit nach aber volle Schuldunfähigkeit.

Dass Anna nicht zurechnungsfähig ist ist keine Neuigkeit. Neu ist dass das von Dir kommt.

Einen Vorfall von vor 20 Jahren als Entschuldigung anzuführen ist wohl kaum erfolgversprechend. Zumal man ihr ja entgegenhalten kann dass sie Friedhelm in den Tod getrieben hat.

Und wenn es wirklich so wäre dass Anna für alles was sie tut keine Verantwortung übernehmen kann dann muss sie halt in eine geschlossene Anstalt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 16:05 
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Sandra hat geschrieben:
Solitudinarian hat geschrieben:
d.h. Strafvereitelung zu Gunsten eines Angehörigen ist generell straffrei. De facto: 100%ig keine rechtlichen Konsequenzen für Hanz (falls sich die Autoren ausnahmsweise an reellen Fällen orientieren)

Quatsch. Es ist keine Strafvereitelung nicht den Notarzt zu rufen wenn jemand aus dem soundsovielten Stock gestürzt ist.

Möglicherweise hätte Bruno noch gerettet werden können.

Nix Quatsch!
Ich empfehle dazu die Lektüre folgenden Falles (acrobat reader erforderlich):
http://www.verlag-rolf-schmidt.de/filea ... Rn_138.pdf
Seite 1: Tathergang, dann ab Seite 4 B II Unterlassene Hilfeleistung und III Strafvereitelung

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Zuletzt geändert von Solitudinarian am 15.09.2008, 16:43, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 16:32 
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Anna handelt aber klar im Affekt, und selbst wenn sie sich auf der Fahrt zu der Wohnung schon wieder etwas abgekühlt hat steht da immer noch der Mann vor ihr, der ihre Tochter mehrfach mißhandelt hat, und der sie auf's übelste beschimpft und provoziert, sowie eine bedrohliche Haltung einnimmt. Ich würde mal behaupten, daß in dieser Situation jedem die Hand, bzw. die Handtasche ausrutscht.
Das Problem für ein eventuelles Strafmaß sehe ich weniger in der Tat als solcher, sondern eben darin, daß sie abgehauen sind, und dadurch alles, was sie den Ermittlern und dem Gericht erzählen werden letztlich unglaubwürdig ist, selbst wenn es der Wahrheit entspricht.

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Stör' ich?!


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 16:57 
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Interessant wird die Zeugenfrage im Falle einer Anklage.

Bei einem Hochhaus der Größenordnung, in dem sich die Sarah-Bruno-Wohnung befindet, gehe ich einfach mal davon aus, dass es Zeugen gibt, die etwas gesehen haben.

- Wo befanden sich diese Zeugen...?°

- Was konnten sie von ihrem Platz aus erkennen...?°

- Was haben sie tatsächlich wahrgenommen...?°

- Wie ist es um die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen bestellt...?°


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 17:02 
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KarlHeinz hat geschrieben:
Hier nochmal ein paar Fallbeispiele:
Ich erwische meine Ehefrau mit Lover in Flagrantis,
gerate in Wut und brülle : ich schlag Dich tot.
Mach es dann !
Typischer Totschlag.


Ich habe vor Wochen meine Ehefrau in Flagranti erwischt,
geriet in Wut, konnte aber nix machen, weil der Lover
stärker war usw. Nun schneide ich meiner Frau den Arm
ab und will sie verstümmeln. Der von mir gerufene Notarzt
kommt nicht schnell genug, Frau verblutet.
Körperverletzung mit Todesfolge


Ich will an das Geld von OMA ran(nioedrige Beweggründe), die aber rückt es nicht
raus. Also vergifte ich sie, ersteche sie noch im Schlaf
(heimtücke)und weil sie nicht sterben will, dreh ich sie
noch lebendig durch den vorhandenen Fleischwolf (Grausamkeit).
Dat wäre ein "schöner" Mord ! (fürs Gericht.......ein "schöner"....)

(Von einer anderen Seite übernommen)



Und was hast du noch so auf der To Do Liste stehen?

Ich finde ja die Körperverletzung mit Todesfolge grausamer als die Tötung des Lovers...


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