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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 23:19 
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Schneidi° hat geschrieben:
Babe79 hat geschrieben:
Anna sollte ins Gefängnis, aber drei Jahre reichen!

...ohne konkrete Begründung bleibt Dein Ball aber reichlich flach, Babe79.

Was gibt es da zu begründen?

Sie hat einen Menschen getötet! Drei Jahre ist da ein Discountpreis.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 15.09.2008, 23:19 


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 15.09.2008, 23:32 
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Der Leidtragende wird Mürfel sein wenn Anna ihre verdiente Strafe antritt.

Und Hans wird vereinsamen, bald gehen sicher auch Sarah und Sophie aus dem Haus.

Ich sehe ihn hinter dem Fenster stehen, verbittert auf die Straße sehend wo er Helga und Erich Hand in Hand laufen sieht während ihn selber ein trostloser Abend vor dem Fernseher erwartet.

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"Wer als Hartz IV Empfänger genug Kraft für ein Ehrenamt findet, der sollte dann die Kraft da hineinlegen, Arbeit zu finden." (Thilo Sarrazin, SPD, Ex-Finanzsenator von Berlin)


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 00:56 
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...sollte es wirklich zu der unwahrscheinlichen Verurteilung Annas zu einer Freiheitsstrafe kommen, so ist Voraussetzung für den Strafantritt, dass Anna haftfähig ist.

Zudem gibt es die Haftverschonung und das Gnadengesuch.

Anna ist noch lange nicht im Knast und das ist gut so - vor allem für den kleinen Martin.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 02:23 
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Schneidi° hat geschrieben:
...sollte es wirklich zu der unwahrscheinlichen Verurteilung Annas zu einer Freiheitsstrafe kommen, so ist Voraussetzung für den Strafantritt, dass Anna haftfähig ist.

Zudem gibt es die Haftverschonung und das Gnadengesuch.

Anna ist noch lange nicht im Knast und das ist gut so - vor allem für den kleinen Martin.


1. - Nun ja, "krank" ist das Weib ja, aber so dann doch nicht.

2. - Ein Gnadengesuch kann eingereicht werden, wenn der größte Teil der Strafe abgesessen wurde.

3. - Für Mürfel wäre es gut, wenn er endlich in wirklich kompetente Hände käme.

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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 02:25 
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Northstar hat geschrieben:
Der Leidtragende wird Mürfel sein wenn Anna ihre verdiente Strafe antritt.


Hä?!

Ach so, du machst einen kleinen Scherz...

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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 02:28 
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SuSonja hat geschrieben:
Ich leg mich auch fest:

Anna 5 Jahre wg Todschlag + Unteschlagene Hilfeleistung und Flucht: 2 Jahre auf Bewährung

Hanz Unteschlagene Hilfeleistung und Flucht: 2 Jahre auf Bewährung



Die Vorschrift des § 56 StGB (= Strafgesetzbuch ) regelt, dass allenfalls die Vollstreckung einer zwei Jahre nicht übersteigenden Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 07:29 
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Klar, deswegen sind es ja nicht mehr als zwei Jahre, sondern genau zwei Jahre :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 07:46 
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Hier hab was gefunden, da steht alles detailliert:

Zitat:
§ 222
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 216
Tötung auf Verlangen
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 213
Minder schwerer Fall des Totschlags
War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


Fahrlässige Tötung, Mord und Tötung auf Verlangen scheidet aus, meiner Meinung nach. Bleiben noch der Totschlag und der Minderschwere Fall der Totschlags... ich tendiere auf letzeres... wobei der Totschlag auch sehr laschig formuliert ist...


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 10:34 
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Dekadente Tussi

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Den minderschweren Totschlag fände ich hier noch am naheliegendsten. Wobei es sich in diesem Paragraphen so rausliest, als sei dahinter trotzdem eine Tötungsabsicht gewesen. Und diese konnte ich bei Anna nicht erkennen.

Wie dem auch sei, schwerer wird wiegen, dass die beiden einfach so davon gerannt sind!


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 11:43 
Darüber, dass die beiden "Unfallflucht" begangen haben, bin ich immer noch schockiert. Mir waren BZ zwar über die Jahre immer unsympathischer geworden, sowas hätte ich aber von ihnen nicht gedacht.

Keine Tötungsabsicht... Bruno sitzt auf einem schmalen Geländer, dahinter geht es viele Meter bergab. Wenn ich diesen Menschen hart schlage, kann ich mir eigentlich schon ausrechnen, was da passieren könnte.

Schließe mich an: Minder schwerer Fall des Totschlags.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 11:48 
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Vanessa hat geschrieben:
...Wie dem auch sei, schwerer wird wiegen, dass die beiden einfach so davon gerannt sind!

...da sagst Du etwas, Vanessa.

Insbesondere Hans hat dem Sturm immer ins Gesicht gesehen und ihm die Stirn geboten. Er mischte sich stets ein und bot seine Hilfe an, wenn Menschen in Not waren.

Und auf einmal läuft er plötzlich weg und holt nicht einmal Hilfe...?° Das passt hinten und vorne nicht zur Serienfigur des Hans Beimer.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 11:50 
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Mir sind sie auch unsympathisch... aber dass Anna vollkommen aufgelöst sich zuerst mal von Hanz hat führen lassen und keinen eigenen Willen hatte, kann ich irgendwie nachvollziehen. Ich glaube sogar sie wäre vllt gar nicht geflüchtet, sondern hätte solange geweint bis ein Nachbar gekommen wäre. Das wäre in jedem Fall günstiger für sie gewesen.

Entsetzt bin ich von Hanz... er hätte doch kühl im Kopf sein müssen (und das war er auch), er hat die Lage so schnell geblickt... ich weiß nicht warum er davon ausgegangen ist dass Anna was damit zu tun hatte. hätte ja Selbstmord sein können. Also warum zerrt er Anna weg?

Später schleicht er hinter Anna her, beobachtet ihr Verhalten Sarah gegenüber... komisch... Ich will jetzt gar nicht dem Hanz was unterstellen, sondern die Drehbuchautoren haben sein Verhalten einfach komisch beschrieben, genauso wie Bruniors Provokationen nicht gepasst haben. Warum verbal? Anna war aggressiev, wütend. Brunior hat sich auch nicht unter Kontrolle... warum gab es keine Schlägerei... das wäre doch viel realistischer gewesen als diese verbale Auseinandersetzung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 11:56 
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naja meine vermutung: Herr Neubert hatte ein Vertrag der endete, vllt wollte sogar er nicht weiter spielen? und Frau Fischer möchte irgendwo geparkt werden wo sie Drehbücher schreiben kann. Deswegen war die logische Konsequenz dass eben Anna Brunior runterwirft: Brunior tod, Anna im Gefängniss... Herr Neubert kann Theaterspielen, Frau Fischer kann Drehbücher schreiben.

Also mussten die Autoren diese Situation irgendwie herstellen und deswegen kommen Hanz und Bruniors Taten etwas konstruiert.

Was ich mir hätte vorstellen können: die Schlägereien zwischen Sarah und Brunior werden immer härter und irgendwann bringt Sarah Brunior in Notwehr um. Herr Neubert kann Theaterspielen, aber Frau Fischer ist leider immer noch nicht geparkt... deswegen musste es Anna sein, die ihn umbringt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 11:58 
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Lebenskünstler

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Warum sagt ihr eigentlich immer "Hanz" oder "Hantz"?

Er heißt Hans !!!

Der Name Hans kommt übrigens von "Johannes".


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 12:04 
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Dekadente Tussi

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Cäsar hat geschrieben:
Warum sagt ihr eigentlich immer "Hanz" oder "Hantz"?

Er heißt Hans !!!

Der Name Hans kommt übrigens von "Johannes".

Wunder dich nicht, Cäsar. Das geht schon immer so :roll: .


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 12:07 
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Vanessa hat geschrieben:
Cäsar hat geschrieben:
Warum sagt ihr eigentlich immer "Hanz" oder "Hantz"?

Er heißt Hans !!!

Der Name Hans kommt übrigens von "Johannes".

Wunder dich nicht, Cäsar. Das geht schon immer so :roll: .


Na, klar, das wissen wir natürlich... :cool: Also ich für mein Teil tue das weil ich ihn liebevoll necken möchte... Ich mag Hanz (siehe meine Lieblingsrollen!)


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 12:18 
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Beiträge: 876
Cäsar hat geschrieben:
Warum sagt ihr eigentlich immer "Hanz" oder "Hantz"?

Soweit ich mich erinnere kommt das daher weil Anna den Namen so ausspricht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Welche Strafe für Anna?
BeitragVerfasst: 16.09.2008, 16:51 
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Stimmung: alterszornig
Schneidi° hat geschrieben:
Insbesondere Hans hat dem Sturm immer ins Gesicht gesehen und ihm die Stirn geboten. Er mischte sich stets ein und bot seine Hilfe an, wenn Menschen in Not waren.

Und auf einmal läuft er plötzlich weg und holt nicht einmal Hilfe...?° Das passt hinten und vorne nicht zur Serienfigur des Hans Beimer.


Der hat dem Stürmchen immer nur dann ins Gesicht gesehen, wenn er genau wusste, daß es ihm den Kittel nicht wegbläst. Ne du, das war _typisch_ Hantz Beimer.

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