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Zum Thema GG, Verfassung und auch Volksentscheid hier ein aufschlußreicher Text:
Antwortnote der Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen an die Militärgouverneure mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten
Koblenz, den 10. Juli 1948
Herr General!
Die Ministerpräsidenten der Länder der drei westlichen Besatzungszonen haben sich vom 8. bis 10. Juli dieses Jahres in Koblenz versammelt, um die von Ihnen erbetenen Antworten auf die am 1. Juli dieses Jahres überreichten Dokumente zu beraten. ...Die Ministerpräsidenten sind davon überzeugt, dass die Notstände, unter denen Deutschland heute leidet, nur bezwungen werden können, wenn das deutsche Volk in die Lage versetzt wird, seine Angelegenheiten auf der jeweils möglichen höchsten territorialen Stufe selbst zu verwalten. Sie begrüßen es daher, dass die Besatzungsmächte entschlossen sind, die ihrer Jurisdiktion unterstehenden Gebietsteile Deutschlands zu einem einheitlichen Gebiet zusammenzufassen, dem von der Bevölkerung selbst eine kraftvolle Organisation gegeben werden soll, die es ermöglicht, die Interessen des Ganzen zu wahren, ohne die Rechte der Länder zu gefährden.
Die Ministerpräsidenten glauben jedoch, dass, unbeschadet der Gewährung möglichst vollständiger Autonomie an die Bevölkerung dieses Gebietes alles vermieden werden müsste, was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen würde; sie sind darum der Ansicht, dass auch durch das hierfür einzuschlagende Verfahren zum Ausdruck kommen müsste, dass es sich lediglich um ein Provisorium handelt sowie um eine Institution, die ihre Entstehung lediglich dem augenblicklichen Stand der mit der gegenwärtigen Besetzung Deutschlands verbundenen Umstände verdankt.
In Anbetracht der bisherigen Unmöglichkeit einer Einigung der vier Besatzungsmächte über Deutschland müssen die Ministerpräsidenten besonderen Wert darauf legen, dass bei der bevorstehenden Neuregelung alles vermieden wird, was geeignet sein könnte, die Spaltung zwischen West und Ost weiter zu vertiefen. Sie sind der Überzeugung, dass das von ihnen vorgeschlagene Verfahren geeignet ist, das in Anbetracht der gegebenen Verhältnisse zur Bewältigung der gegenwärtigen Schwierigkeiten tauglichste Instrument für die Verwaltung des den drei westlichen Besatzungsmächten unterstehenden Gebietes Deutschlands in der kürzesten Zeit zu schaffen.
Für den Vorschlag der Ministerpräsidenten, von einem Volksentscheid Abstand zu nehmen, waren die gleichen Erwägungen maßgebend. Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz ein Gewicht verleihen, das nur einer endgültigen Verfassung zukommen sollte. Die Ministerpräsidenten möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ihrer Meinung nach eine deutsche Verfassung erst dann geschaffen werden kann, wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren; bis zum Eintritt dieses Zeitpunktes können nur vorläufige organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
In der Frage der Änderung der Ländergrenzen sind die Ministerpräsidenten einmütig der Ansicht geworden, dass eine grundsätzliche und endgültige Lösung geboten ist und eingehender Prüfung bedarf. ... Eine solche Überprüfung und Gestaltung der Länder im vereinigten Verwaltungsgebiet ist eine deutsche Aufgabe. Sie setzt das Vorhandensein gemeinsamer Organe demokratisch parlamentarischen Charakters voraus. Sie kann daher nicht in kurzer Zeit gelöst werden.
Mit besonderem Ernst haben die Ministerpräsidenten die Probleme geprüft, die mit der Ordnung der Ausübung der Besatzungsherrschaft zusammenhängen. Sie haben mit Genugtuung von der Absicht Kenntnis genommen, die Beziehungen zu den Besatzungsmächten auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen. Die Ministerpräsidenten sind jedoch der Ansicht, dass der Erlass eines Besatzungsstatutes durch die Militärgouverneure schon vor der Aufnahme der Tätigkeit der mit der Beratung des Grundgesetzes für das Gebiet der drei Westzonen beauftragten Körperschaft eine dringende Notwendigkeit ist; nur dann wird diese eine sichere Arbeitsgrundlage haben. Sie sind weiter der Meinung, dass in dem Besatzungsstatut deutlich zum Ausdruck kommen sollte, dass auch die nunmehr geplanten organisatorischen Änderungen letztlich auf den Willen der Besatzungsmächte zurückgehen, woraus sich andere Konsequenzen ergeben müssen, als wenn sie ein Akt freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes wären.
Mit ihren eingehenden Vorschlägen wollen die Ministerpräsidenten ihrer Überzeugung Ausdruck verleihen, dass den deutschen Organen alle Befugnisse zustehen sollten, die ihnen nicht durch das Besatzungsstatut selbst vorenthalten werden; von bestimmten Ausnahmen abgesehen, sollten sich die Maßnahmen der Besatzungsmächte grundsätzlich auf die Überwachung der Tätigkeit der deutschen Organe unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der Erfüllung der Besatzungszwecke beschränken. Besonders bedeutsam erscheint hierbei die Notwendigkeit, den deutschen Außenhandel .... von den Beschränkungen zu befreien, unter denen seine Ergiebigkeit heute zu leiden hat. (...)
Schließlich richten die Ministerpräsidenten an die Militärgouverneure die Bitte, in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen, ob die Entwicklung der Verhältnisse nicht eine weitere Ausdehnung der deutschen Zuständigkeit und einen weiteren Abbau der Kontrolle erlauben könnte. Die Ministerpräsidenten sprechen endlich den Wunsch und die Erwartung aus, dass durch einen Beschluss der Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten der Kriegszustand aufgehoben werden möge.
Mit besonderem Ernst haben die Ministerpräsidenten die Probleme geprüft, die mit der Ordnung der Ausübung der Besatzungsherrschaft zusammenhängen. Sie haben mit Genugtuung von der Absicht Kenntnis genommen, die Beziehungen zu den Besatzungsmächten auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen. Die Ministerpräsidenten sind jedoch der Ansicht, dass der Erlass eines Besatzungsstatutes durch die Militärgouverneure schon vor der Aufnahme der Tätigkeit der mit der Beratung des Grundgesetzes für das Gebiet der drei Westzonen beauftragten Körperschaft eine dringende Notwendigkeit ist; nur dann wird diese eine sicher Arbeitsgrundlage haben.
Sie sind weiter der Meinung, dass in dem Besatzungsstatut deutlich zum Ausdruck kommen sollte, dass auch die nun mehr geplanten organisatorischen Änderungen letztlich auf den Willen der Besatzungsmächte zurückgehen, woraus sich andere Konsequenzen ergeben müssen, als wenn sie ein Akt freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes wären.
Mit ihren eingehenden Vorschlägen wollen die Ministerpräsidenten ihrer Überzeugung Ausdruck verleihen, dass den deutschen Organen alle Befugnisse zustehen sollten, die ihnen nicht durch das Besatzungsstatut selbst vorenthalten werden; von bestimmten Ausnahmen abgesehen, sollten sich die Maßnahmen der Besatzungsmächte grundsätzlich auf die Überwachung der Tätigkeit der deutschen Organe unter dem Gesichtspunkt der Sicherstellung der Erfüllung der Besatzungszwecke beschränken, ….
Die Ministerpräsidenten möchten nicht schließen, ohne den Militärgouverneuren dafür zu danken, dass sie durch ihre Initiative die Möglichkeiten für eine immer weiter fortschreitende Entwicklung der Demokratie erweitert haben, die sich nur dort zu entfalten vermag, wo ein Volk in freier Entscheidung Verantwortung auf sich nehmen und über sich selbst bestimmen kann. Sie geben der Versicherung Ausdruck, dass sie ebenso wie die Militärgouverneure alles tun werden, was dem Frieden der Welt und der Einheit eines freien und demokratischen Deutschlands dienlich sein kann.
(Unterschriften)
_________________ "Wer als Hartz IV Empfänger genug Kraft für ein Ehrenamt findet, der sollte dann die Kraft da hineinlegen, Arbeit zu finden." (Thilo Sarrazin, SPD, Ex-Finanzsenator von Berlin)
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