SuSonja hat geschrieben:
Prof. Dr. Knall hat geschrieben:
die behindertenparkplätze gelten doch auch für geistig behinderte, oder?
na also.
Nein, tun sie nicht. Sie gelten auch nicht für Behinderte denen ein Arm fehlt. Es gilt hauptsächlich für Behinderte die nicht so gut oder gar nicht laufen können und deswegen wird für sie die Parkplätze freigehalten, die sehr nahe sind. Und im Übrigen darf man sich offiziell auch nicht darauf stellen wenn man schlecht oder gar nicht laufen kann, man benötigt einen extra Schein, der einem nach langem hin und her ausgestellt wird.
Hierzu:
Meine Oma ist 85 und fortschreitend dement.Mein Opa ist 79 und war bis im letzten Jahr absolut fit, hat den Haushalt geworfen ist auch noch selbst gefahren und hat nebenbei zur Rente noch gearbeitet (!)
Im Sommer letzten Jahres hatte er einen Kleinhirninfarkt, war lange in einer erfolglosen ReHa, hat seitdem einen neurologisch nicht zu behandelnden Schwindel bei jeder kleinsten Bewegung, kann allenfalls 50m am Stück mit Rollator laufen und ist auf einem Ohr taub.
>>>> Beide haben keine Pflegestufe erhalten, mein Opa nach Monaten einen Behindertenausweis (G für gehbhindert). Da meine Ma beide nun alleine mitversorgen muss und mit ihnen in die Stadt zu den Ärzten und teilweise auch einkaufen fährt, wurde für meinen Opa bei der Kreisbehörde beantragt, das G in AG zu ändern, denn nur mit diesem Zusatz dürfen Behindertenparkplätze überhaupt von Behinderten benutzt werden. Dies wurde mit dem Argument abglehnt "Das ist zu teuer, die Einrichtung von Behindertenparkplätzen koste schliesslich auch Geld, da kann ja jeder kommen" und zum Landratsamt verwiesen, wo der Vorgang mittlerweile seit 3 Monaten in der Warteschleife kreist.....