Ziel der Petition ist, dass der Deutsche Bundestag beschließen möge den analogen Rundfunk zu erhalten, da im Krisenfall keine Zeit sein wird, ein vorher demontiertes System wieder zu etablieren.
Zweck der Aufrechterhaltung ist der Zivilschutz und die Information der Bevölkerung im Katastrophenfall. Beides geht aus der Petition hervor.
Festzustellen, ob die analoge oder digitaler Hörfunkübertragung „schöner“ ist, ist kein Ziel dieser Petition.Text der Petition:Der Deutsche Bundestag möge beschließen, im § 63 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Worte „und für den UKW-Hörfunk bis spätestens 2015“ zu streichen.
Des Weiteren möge der Deutsche Bundestag beschließen, dass analoge Rundfunkübertragung – sowohl die amplitudenmodulierte Mittel- (MW) und Langwelle (LW) als auch die frequenzmodulierte Ultrakurzwelle (UKW) – dauerhaft aufrecht erhalten wird zum Zwecke des Zivilschutzes und zur Information der Bevölkerung im Katastrophenfall.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17707
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Barista, Barista Antifascista!