26.03.2009, 15:17
26.03.2009, 15:17
27.03.2009, 16:38
Nein, das ist irrelevant. Wobei man natürlich ggf. unterschiedliche Rechtssysteme berücksichtigen muß. In GB beispielsweise kannst Du nicht für eine Straftat belangt werden wenn Du bereits in einer Verhandlung freigesprochen wurdest. Du könntest also theoretisch nach verkündetem Freispruch sagen "Ätsch, ich war es doch" und niemand könnte Dir was wollen.SuSonja hat geschrieben:Ich habe gestern einen Film gesehen in dem gesagt wurde, dass eine Frau, die beispielsweise wegen Mordes an ihrem Mann verurteilt wurde, nicht nochmal für die selbe Tat bestraft werden darf. Das heißt, hat der Mann seinen Tod nur vorgetäuscht, wurde die Frau verurteilt und saß im Gefängniss... darf sie dann den Mann auf offener Straße töten, ohne dass sie nochmal mit Konsequenzen rechnen darf.
Es war ein amerikanischer Film (Doppelmord). Was meint ihr? Stimmt diese Aussage?
SuSonja hat geschrieben:Nun eine weitere Frage. Ich werde bestraft und bekomme eine Haftstrafe mit Bewährungsauflage. Wenn ich während der Bewährung erneut eine Straftat verübe wird die restliche Bewährungsstrafe in eine Gefängnissstrafe umgewandelt. Wenn ich aber während der Bewährung eine Straftat verübe, nur um meine Unschuld zu beweisen, was ist dann?
Beispiel: Komme in den Knast (wegen Mordes an meinem Mann) weil mein Mann seinen Tod vortäuscht, komme nach Jahren auf Bewährung raus und breche dann bei seinem Arbeitsplatz ein um seine neue Adresse rauszufinden. Und finde ihn tatsächlich. Ich war unschuldig im Gefängnis, also auch unschuldig auf Bewährung. Werde ich dafür bestraft dass ich gegen die Bewährung verstoßen habe oder werde ich lediglich für den Einbruch bestraft?
29.03.2009, 14:20
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