Anwalt wirft Schavan "arglistige Täuschung" vor Dabei prüfte das Verwaltugsgericht Düsseldorf nicht wie häufig berichtet nur die formelle Rechtmäßigkeit des Entzugsverfahrens, sondern auch die Arbeit selbst. In der etwa dreistündigen Verhandlung wurden beispielhaft zwei Textstellen begutachtet. In einem Fall waren auf anderthalb Seiten “geringfügig abgewandelte Textbausteine” eines fremden Autoren verwendet worden, so der anwesende Gutachter Rohrbacher. Die Bemühungen der Schavan-Anwälte, diese Zitierfehler als ein “Versehen” herunterzuspielen, die zu kennzeichenen die Autorin “vergessen hat” wurden im Saal teilweise von Gelächter begleitet.
Rohrbacher vertrat dagegen die Ansicht, um einen Text derart umformuliert zu kopieren “betreibt man Aufwand”. Das gewählte sei “kein untypisches Beispiel.” Der Anwalt der Universität sprach gar von einer “arglistigen Täuschung” und nannte Schavans Arbeit "dem Wesen nach kompilatorisch". Das Gericht folgte dieser Ansicht. Mit Verweis auf die Art und die Häufigkeit der Zitierfehler kam die Vorsitzende Richterin Simone Feuerstein zu dem Schluss: “Von einem Versehen … kann nicht ausgegangen werden.”
Super-Bild, sehr stimmungsvoll. Erinnert mich an meine Kindheit, da gabs in Aließheim drei Kinos in der Art. Wunderbar, der abgelatschte Boden, wahrscheinlich Linoleum. Ich kann ihn direkt riechen.
Mittlerweile gibt es auch hier am Bodensee Brücken mit Schlössern: Auf der Blumeninsel Mainau hängen an der Brücke (dort, wo man vom Festland die Insel erreicht) ein paar Schlösser sowie in Konstanz auf der Fahrradbrücke (über dem Rhein).