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 Betreff des Beitrags: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 11:31 
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Mir ist da eine rechtliche Frage in den Sinn gekommen: Könnte es passieren, daß Helga für das Baby von Caro und Nico Unterhalt zahlen muß? Immerhin hat die Schwangerschaft ihre minderjährige Enkelin verschuldet, für die sie wohl die Vormundschaft hat. Immerhin mußten doch, glaube ich, auch schon Ärzte Unterhalt zahlen, wenn es trotz Sterilisation zu einer Schwangesrchaft gekommen ist.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 28.09.2009, 11:31 


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 11:57 
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Interessante Frage, ich bin gespannt, wie das gelöst wird. Und ob Lea überhaupt letztendlich gesteht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 12:03 
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Helga :shock: ? Die hat da nun damit gar nichts zu tun.

Auf der roten Verpackung konnte man das gut erkennen, daß dort mehrere Löcher reingepiekst waren. Vor Gebrauch sollte man die Verpackung prüfen.

Gut, daß konnte Nico dank des Blutvolumenmangelschocks im Hirnbereich nicht mehr registrieren und da sein Denkzentrum nun zentral gelegen gesteuert wurde, hat er die Verpackung sich nicht vorher angesehen.

Manipuliert oder nicht, ich denke aber, daß Nico in diesem Fall zur Verantwortung gezogen wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 12:35 
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Steinburger hat geschrieben:
Helga :shock: ? Die hat da nun damit gar nichts zu tun.

Auf der roten Verpackung konnte man das gut erkennen, daß dort mehrere Löcher reingepiekst waren. Vor Gebrauch sollte man die Verpackung prüfen.

Gut, daß konnte Nico dank des Blutvolumenmangelschocks im Hirnbereich nicht mehr registrieren und da sein Denkzentrum nun zentral gelegen gesteuert wurde, hat er die Verpackung sich nicht vorher angesehen.

Manipuliert oder nicht, ich denke aber, daß Nico in diesem Fall zur Verantwortung gezogen wird.

Ja, Nico bzw. seine Eltern sowieso. Aber ich könnte mir vorstellen, daß Lea, wenn sie volljährig wäre und ein eigenes Einkommen hätte, auch für Unterhaltszahlungen herangezogen würde, siehe mein Beispiel mit den Ärzten. Lea ist aber minderjährig und verfügt über kein eigenes Einkommen. Daher meine Frage nach Helga.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 13:48 
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Erstmal muß es Lea auch beichten. Da glaub' ich aber, daß sie es nicht machen wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 14:29 
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Steinburger hat geschrieben:
Erstmal muß es Lea auch beichten. Da glaub' ich aber, daß sie es nicht machen wird.

Ja, das wird spannend. Und auch, ob Nastya sie verrät, wenn sie nicht beichtet. Aber nachdem Lea gestern schon die Nerven weggeschmissen und sich Nastya anvertraut hat, glaube ich schon, daß sie es zugibt. Sie ist nicht so abgebrüht wie Lisa.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 15:50 
Steinburger hat geschrieben:
Helga :shock: ? Die hat da nun damit gar nichts zu tun.

Auf der roten Verpackung konnte man das gut erkennen, daß dort mehrere Löcher reingepiekst waren. Vor Gebrauch sollte man die Verpackung prüfen.

Gut, daß konnte Nico dank des Blutvolumenmangelschocks im Hirnbereich nicht mehr registrieren und da sein Denkzentrum nun zentral gelegen gesteuert wurde, hat er die Verpackung sich nicht vorher angesehen.
Keine Ahnung, wie das rechtlich ist, aber ich hoffe sehr, dass Helga nicht mal wieder die Suppe von anderen auslöffeln soll.
Ist einfach fern jeglicher Realität, dass die normalerweise doch denkende Caro die Verpackung nicht geprüft hat.
Warum Nico nichts gemerkt hat, steht oben ja sehr treffend! :lach.:


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 16:26 
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Kondome sind ohnehin nicht zu 100% sicher (Pearl-Index). Der Hersteller haftet in keinem Fall, da man Fehler in der Herstellung quasi nicht nachweisen kann, sodass defaultmässig Fehler in der Aufbewahrung/Handhabung angenommen werden. Ein Kondom nicht auf Intaktheit zu prüfen, ehe man es verwendet, zählt wohl zu jenen Fehlern in der Handhabung bzw. Aufbewahrung (bei der eifersüchtigen Lea neben dem Nadelkissen). Leas Rumgestochere war bestenfalls noch Sachbeschädigung (Streitwert: Preis von zwei Kondomen), aber Schadenersatz für das Kind wird sie (immerhin ist sie erst 13) oder gar Helga nicht zahlen müssen, denke ich.
Eine Sterilisation durch einen Arzt ist ne ganz andere Dienstleistung.


Zuletzt geändert von sinapse am 28.09.2009, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 16:27 
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Ich kopiere mal, was in der Newsgroup de.soc.recht.strafrecht dazu geschrieben wurde:

Strafrechtlich relevant wären Sachbeschädigung (der Kondome) und
eventuell auch Körperverletzung (Herbeiführung einer ungewollten
Schwangerschaft). Da Lea aber noch nicht 14 ist, ist beides für uns
nicht von Bedeutung.
Es könnte aber eine privatrechtliche Schadensersatzpflicht bestehen,
die durch die Geburt eines Kindes entstehenden wirtschaftlichen
Belastungen betreffend. Hier ist die Altersgrenze 7 Jahre.


Link: http://groups.google.de/group/de.soc.re ... e60?hl=de#

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Ist der Ärger dann vorbei, trink Dich zwei.

Onkel Franz zu Helga in Folge 443


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 16:39 
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Interessant! Aber welche 'wirtschaftlichen Belastungen' hätten Caro und Nico denn? Verdienen tun sie noch nix, Unterhalt gäbe es wohl vom Jugend- oder Sozialamt... Jimi und Maria könnten Caro höchstens das Taschengeld streichen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 17:23 
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Unterhaltspflichtig wäre der Vater, das ist Nico. Der hat aber kein eigenes Einkommen, so daß das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß von längstens 72 Monaten in Höhe von 117.- EUR/Monat bezahlen würde.
Darüber hinaus würde Caro auch als minderjährige Mutter einen Anspruch auf 154.- EUR Kindergeld im Monat haben. Allerdings hat sie keinen Anspruch auf das Sorgerecht des Kindes. Von Jugendamt wird dann ein Vormund für das Kind bestellt. Das können z.B. Mietzi und Tschimmi sein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
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sinapse hat geschrieben:
Interessant! Aber welche 'wirtschaftlichen Belastungen' hätten Caro und Nico denn? Verdienen tun sie noch nix, Unterhalt gäbe es wohl vom Jugend- oder Sozialamt... Jimi und Maria könnten Caro höchstens das Taschengeld streichen.

Welche wirtschaftlichen Belastungen? Na, alles was ein Baby bzw. ein Kind so braucht: Kleidung, Nahrung, Möbel, Spielsachen ... Die finanzielle Hauptlast werden sicher Jimmy und Mitzi tragen müssen. Caro und Nico werden zum Unterhalt des Kindes wohl nichts beitragen können.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 20:49 
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Clydefrosch hat geschrieben:
Ich kopiere mal, was in der Newsgroup de.soc.recht.strafrecht dazu geschrieben wurde:

Strafrechtlich relevant wären Sachbeschädigung (der Kondome) und
eventuell auch Körperverletzung (Herbeiführung einer ungewollten
Schwangerschaft). Da Lea aber noch nicht 14 ist, ist beides für uns
nicht von Bedeutung.
Es könnte aber eine privatrechtliche Schadensersatzpflicht bestehen,
die durch die Geburt eines Kindes entstehenden wirtschaftlichen
Belastungen betreffend. Hier ist die Altersgrenze 7 Jahre.


Link: http://groups.google.de/group/de.soc.re ... e60?hl=de#

Das habe ich gemeint, danke! Ich nehme an, die Altersgrenze 7 Jahre bezieht sich auf das 7. Lebensjahr des aufgrund der Kondomzerstörung gezeugten Kindes, ja?

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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 21:27 
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Eine andere Frage muss aber im Vorfeld eurer Diskussion über die Zahlungspflicht von Helga erst einmal geklärt werden: Bekommt Caro das Kind überhaupt oder lässt sie es abtreiben, bzw. setzt sie es zur Adoption frei ???
Darüber sollte man in erster Linie diskutieren!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 21:35 
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Mit den frühreifen Gören kann ich sowieso kein Mitleid haben. Ist doch nicht normal, dass man als Kind schon Sex hat, oder? :weißnich:


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 28.09.2009, 21:39 
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Bei Nico kann ja schliesslich noch nicht sehr lang was anderes raus kommen, aus dem Pullermann, als Pipi. :lach.:


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 29.09.2009, 08:56 
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Schneewittchen hat geschrieben:
Das habe ich gemeint, danke! Ich nehme an, die Altersgrenze 7 Jahre bezieht sich auf das 7. Lebensjahr des aufgrund der Kondomzerstörung gezeugten Kindes, ja?


Nein, Schneewittchen, die 7 Jahre beziehen sich tatsächlich auf den "Täter". Find ich ganz schön jung, aber - na, in der ausführlicheren Erklärung in dsrs steht ja auch die Einschränkung drin, ich geb mal das ganze wieder:

> > >Müsste sie sich an den Alimentenzahlungen beteiligen?

Typischerweise geht es bei solchen Fällen um Schadensersatzpflicht
aufgrund mangelhafter ärztlicher Beratung, also um
Schadensersatzpflicht aufgrund eines Vertrages.
Hier entsteht die Schadensersatzpflicht aus einer rechtswidrigen
Handlung (§ 823 BGB).

Die Altersgrenze ist hier nicht wie im Strafrecht 14, sondern 7 Jahre.
Bei Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren ist der Täter nur dann
nicht verantwortlich, "wenn er bei der Begehung der schädigenden
Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche
Einsicht hat" (§ 823 Abs. 3 BGB).

> Ich danke Dir, Katharina. Ist Helga Beimer ihr gesetzlicher Vormund?
> Womöglich wird die noch zur Kasse gebeten.

Nein; "Eltern haften für ihre Kinder" ist nichts als ein
volkstümlicher Rechtsirrtum.

Eltern - oder ein Vormund - haften nur für _eigenes_ Fehlverhalten.
Dazu gehört zwar auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht (BGB §
832); die bedeutet aber nicht, dass man ein Kind ständig überwachen
müsste.

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Onkel Franz zu Helga in Folge 443


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 29.09.2009, 11:09 
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Schneewittchen hat geschrieben:
sinapse hat geschrieben:
Interessant! Aber welche 'wirtschaftlichen Belastungen' hätten Caro und Nico denn? Verdienen tun sie noch nix, Unterhalt gäbe es wohl vom Jugend- oder Sozialamt... Jimi und Maria könnten Caro höchstens das Taschengeld streichen.

Welche wirtschaftlichen Belastungen? Na, alles was ein Baby bzw. ein Kind so braucht: Kleidung, Nahrung, Möbel, Spielsachen ... Die finanzielle Hauptlast werden sicher Jimmy und Mitzi tragen müssen. Caro und Nico werden zum Unterhalt des Kindes wohl nichts beitragen können.


dass es Kind Essen und Windeln und so braucht, verstehe ich schon ;-) Ich wollte aber darauf hinaus, dass Caro und Nico selbst, wie Du ja auch geschrieben hast, zum Unterhalt nichts beitragen können und man deswegen nicht wirklich von 'wirtschaftlichen Belastungen' der beiden sprechen kann (denn die Belastungen, die auftauchen, werden ja andere übernehmen).


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 Betreff des Beitrags: Re: Unterhalt fürs Baby
BeitragVerfasst: 29.09.2009, 12:39 
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Clydefrosch hat geschrieben:
Schneewittchen hat geschrieben:
Das habe ich gemeint, danke! Ich nehme an, die Altersgrenze 7 Jahre bezieht sich auf das 7. Lebensjahr des aufgrund der Kondomzerstörung gezeugten Kindes, ja?


Nein, Schneewittchen, die 7 Jahre beziehen sich tatsächlich auf den "Täter". Find ich ganz schön jung, aber - na, in der ausführlicheren Erklärung in dsrs steht ja auch die Einschränkung drin, ich geb mal das ganze wieder:

> > >Müsste sie sich an den Alimentenzahlungen beteiligen?

Typischerweise geht es bei solchen Fällen um Schadensersatzpflicht
aufgrund mangelhafter ärztlicher Beratung, also um
Schadensersatzpflicht aufgrund eines Vertrages.
Hier entsteht die Schadensersatzpflicht aus einer rechtswidrigen
Handlung (§ 823 BGB).

Die Altersgrenze ist hier nicht wie im Strafrecht 14, sondern 7 Jahre.
Bei Jugendlichen und Kindern unter 18 Jahren ist der Täter nur dann
nicht verantwortlich, "wenn er bei der Begehung der schädigenden
Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche
Einsicht hat" (§ 823 Abs. 3 BGB).

> Ich danke Dir, Katharina. Ist Helga Beimer ihr gesetzlicher Vormund?
> Womöglich wird die noch zur Kasse gebeten.

Nein; "Eltern haften für ihre Kinder" ist nichts als ein
volkstümlicher Rechtsirrtum.

Eltern - oder ein Vormund - haften nur für _eigenes_ Fehlverhalten.
Dazu gehört zwar auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht (BGB §
832); die bedeutet aber nicht, dass man ein Kind ständig überwachen
müsste.

Okay, also Helga muß im Fall des Falles nicht zahlen. Damit ist alles klar. Nochmals danke!

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