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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 08:57 
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emzi hat geschrieben:
was wäre denn passiert, wenn klaus beispielsweise ein kilo kokain statt des sticks auf der firmentoilette gefunden hätte, es sich dann zuhause hinlegt hätte und die polizei hätte das gefunden? geht man dann, wenn man keine unlauteren absichten nachweisen kann, straffrei aus?
Meine Vermutung: bei dieser Menge nicht. Fakten dazu kann man sicher dem StGB entnehmen.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 09.02.2012, 08:57 


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 10:30 
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Der Besitz alleine ist schon strafbar, wenn man nicht im Besitz der entsprechenden Genehmigung ist.

Steht hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html

Wenn man also ein Kilo Kokain finden sollte, ist es am besten sofort die Polizei zu informieren.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 10:34 
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Viech hat geschrieben:
Was schreibt die denn so?

strg+f konsumiert
in diesem umfeld finden sich einige beiträge zum thema. sehr drastisch auch etwas weiter unten von frannie sexmarkt

ich sehe das so nach dem prinzip angebot und nachfrage. indem man bereits den besitz von kinderpornografie unter strafe stellt, versucht man so die neu-produktion derselben zu drosseln.

wenn sich dann helga und kyra über die strafbarkeit von jugendpornografie unterhalten, dann sehe ich das eher als petitesse zwischen zwei juristen. denn worum es eigentlich geht, das ist kinderpornografie.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 10:36 
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Dann könnte man sich doch prinzipiell eine prophylaktische Genehmigung erteilen lassen, für den Fall, dass man so einen Dreck mal zufällig findet, oder?

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(Onkel Franz zu Helga über Isolde Pavarotti am 09.09.99)


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 10:48 
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es gibt z. b. auch lieder, deren aufführung unter strafe gestellt ist, so wie das horst-wessel-lied "die fahnen hoch ...". hatte den fall, da war das bestandteil eines theaterstücks. da musste erst eine genehmigung eingeholt werden, die dann aber ganz speziell auf diese aufführungen beschränkt war, bevor die gema die aufführungsrechte erteilen durfte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 11:00 
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emzi hat geschrieben:
ich sehe das so nach dem prinzip angebot und nachfrage. indem man bereits den besitz von kinderpornografie unter strafe stellt, versucht man so die neu-produktion derselben zu drosseln.


In der Realität treibt man damit nur den dadurch erzielten Profit nach oben. Oder denkt hier jemand ernsthaft, so ein moldawischer Dorfpolizist legt sich mit der örtlichen Mafia an?

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 11:17 
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nonoever hat geschrieben:
Wenn man also ein Kilo Kokain finden sollte, ist es am besten sofort die Polizei zu informieren.
Also genau wie bei einem Kilo KiPo. Die Information der Polizei würde ich aber stark davon abhängig machen, wo ich das Kilo finde.

emzi hat geschrieben:
ich sehe das so nach dem prinzip angebot und nachfrage. indem man bereits den besitz von kinderpornografie unter strafe stellt, versucht man so die neu-produktion derselben zu drosseln.
Was ja schon immer super geklappt hat, siehe auch illegale Drogen und Prohibition in den USA. :hmm:

MünchnerBua hat geschrieben:
Dann könnte man sich doch prinzipiell eine prophylaktische Genehmigung erteilen lassen, für den Fall, dass man so einen Dreck mal zufällig findet, oder?
Kannst ja mal versuchen, mit dieser Begründung eine zu bekommen. ;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 13:55 
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Schiller hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
ich sehe das so nach dem prinzip angebot und nachfrage. indem man bereits den besitz von kinderpornografie unter strafe stellt, versucht man so die neu-produktion derselben zu drosseln.
Was ja schon immer super geklappt hat, siehe auch illegale Drogen und Prohibition in den USA. :hmm:
wenn man das so sieht, wie wär's dann mit einer freigabe von kinderpornos?


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 14:20 
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Irgendwie naheliegend, dass eine Freigabe hier wohl kaum eine Lösung sein kann, oder?

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 14:25 
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emzi hat geschrieben:
wenn man das so sieht, wie wär's dann mit einer freigabe von kinderpornos?


Herstellung und Vertrieb unter strenge Strafe, für Nutzer und Besitzer (Zangs)Therapieangebote. Eben wie bei Drogen auch.

Daß der bloße Besitz, egal, wie man dazu kam, schon strafbar ist, ist ein Schnellschuß der Gesetzgebung, der auch von Richtern und Staatsanwälten kritisiert wird.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 14:28 
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Schiller hat geschrieben:
Irgendwie naheliegend, dass eine Freigabe hier wohl kaum eine Lösung sein kann, oder?
mit einer strafverfolgung klappt es ja auch nicht, wie du schreibst. :Ballon:


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 14:30 
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Hamlet hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
wenn man das so sieht, wie wär's dann mit einer freigabe von kinderpornos?

Herstellung und Vertrieb unter strenge Strafe, für Nutzer und Besitzer (Zangs)Therapieangebote. Eben wie bei Drogen auch.

Daß der bloße Besitz, egal, wie man dazu kam, schon strafbar ist, ist ein Schnellschuß der Gesetzgebung, der auch von Richtern und Staatsanwälten kritisiert wird.

dann ab mit herstellung und vertrieb ins außereuropäische ausland.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 14:32 
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Hamlet hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
wenn man das so sieht, wie wär's dann mit einer freigabe von kinderpornos?


Herstellung und Vertrieb unter strenge Strafe, für Nutzer und Besitzer (Zangs)Therapieangebote. Eben wie bei Drogen auch.




Kein schlechter Gedanke.

Er krankt jedoch zum Einen daran, dass nicht jeder, der Kinderpornos betrachtet, verbreitet oder sonstwie damit umgeht, ein Pädophiler ist.
Zum Anderen handelt es sich bei der Pädophilie (wenn diese denn dann tatsächlich vorliegt) um eine sexuelle "Orientierung", die nicht in dem Sinne therapierbar ist.
Genauso wie Hetero- oder Homosexualität nicht wegtherapiert werden kann, verhält es sich auch bei der Pädophilie. Ein Pädophiler kann lediglich durch entsprechende Therapieangebote lernen, wie er mit seiner Orientierung leben kann, ohne dass es zu strafbaren Handlungen kommt.

Und dass Therapie immer Freiwilligkeit und Bereitschaft voraussetzt wissen wir ja auch. Also mit Zwangstherapie wird das auch nichts werden. Genausowenig wie eine "Zwangs"therapie bei Drogenabhängigen oder anderen Therapiebedürftigen hilft.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 14:41 
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emzi hat geschrieben:
Schiller hat geschrieben:
Irgendwie naheliegend, dass eine Freigabe hier wohl kaum eine Lösung sein kann, oder?
mit einer strafverfolgung klappt es ja auch nicht, wie du schreibst. :Ballon:
Ist ja auch so.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 14:55 
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nonoever hat geschrieben:

Er krankt jedoch zum Einen daran, dass nicht jeder, der Kinderpornos betrachtet, verbreitet oder sonstwie damit umgeht, ein Pädophiler ist.


Ja, der Reiz des Verbotenen und der Reiz des schnellen Geldes.

Als in den USA der Alkohol verboten wurde, stiegen die Bier und Weintrinker auf schwarz gebrannten Schnaps um. Die Folgen waren verheerend.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 15:03 
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Schiller hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
Schiller hat geschrieben:
Irgendwie naheliegend, dass eine Freigabe hier wohl kaum eine Lösung sein kann, oder?
mit einer strafverfolgung klappt es ja auch nicht, wie du schreibst. :Ballon:
Ist ja auch so.
Was dann, ... Vorschlag?


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 15:17 
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§ 184b (4) Satz 2 streichen.

Der gewollte und angestrebte Besitz wäre dann weiter verboten. Es würde aber nicht mehr jeder kriminalisiert, der zufällig und ohne Konsuminteresse an solche Inhalte geraten ist. So jemand könnte sich dann ohne Angst an die Polizei wenden und würde dieser damit helfen, statt sich - wie bisher - selbst die Schlinge um den Hals zu legen.

Neben einer Streichung käme auch eine Änderung in Betracht die den vorgenannten Zustand herstellt. Bei dem Besitz zu beruflichen Zwecken hat man das ja auch hinbekommen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 15:32 
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Schiller hat geschrieben:
§ 184b (4) Satz 2 streichen.

Der gewollte und angestrebte Besitz wäre dann weiter verboten. Es würde aber nicht mehr jeder kriminalisiert, der zufällig und ohne Konsuminteresse an solche Inhalte geraten ist. So jemand könnte sich dann ohne Angst an die Polizei wenden und würde dieser damit helfen, statt sich - wie bisher - selbst die Schlinge um den Hals zu legen.

Neben einer Streichung käme auch eine Änderung in Betracht die den vorgenannten Zustand herstellt. Bei dem Besitz zu beruflichen Zwecken hat man das ja auch hinbekommen.

na klar, das ist dringend notwendig. weil man als unbescholtener bürger auch permanent ungewollt und rein zufällig über kinderpornografie stolpert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 15:46 
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Es geht nicht um permanent. Es geht nur darum, ob es passieren kann oder nicht. Es kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Folge 1366 "Flashmob"
BeitragVerfasst: 09.02.2012, 16:02 
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Es geht nicht um permanent. Es geht nur darum, ob es passieren kann oder nicht. Es kann.
so, so, es kann. mir ist es noch nie passiert, kenn auch niemanden, dem es passiert wäre. da glaube ich eher dran, dass mir ein kilo koks zulaufen kann.


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