MünchnerBua hat geschrieben:
Aließ, dazu hatten wir im Dienst neulich eine Aufklärung durch die Verwaltung:
Wenn jemand nicht zur Arbeit erscheint und sich auch nicht meldet, darf man trotzdem weder
bei ihm anrufen noch zu ihm nach Hause gehen, weil das die Privatsphäre verletzt.
Ich finde das idiotisch, schließlich macht man sich Sorgen, wenn der Kollege nicht erscheint
und sich nicht meldet, könnte ja auch was passiert sein.
Vor lauter Paragraphenreiterei bleibt da meiner Meinung nach die Menschlichkeit auf der Strecke.
Das hat einen ernsten Hintergrund. Es gab immer wieder Fälle, in denen die Firmen regelrechten Psychoterror machten. Die MitarbeiterInnen gingen lieber krank arbeiten als sich diesem Terror auszusetzen. Und deshalb gab es dann mal ein hartes Urteil gegen einen Arbeitgeber. Und auf dieses Urteil kann sich ja nun jeder Anwalt berufen.
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Barista, Barista Antifascista!