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Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:21

Turrican4D hat geschrieben:... wenn beispielsweise eine 13jährige ihren eigenen Geschlechtsverkehr mit ihrem 15jährigen Freund filmt und irgendwo hochlädt.
Dann ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass die beiden sich aufgrund ihres Alters der Tragweite dieses Tuns nicht bewusst sind und so sehr wohl Opfer der Veröffentlichung werden. Nur eben nicht durch Dritte, sondern durch eigenes Handeln.

Ist meine unabhängige Meinung zu Deinem konkreten Beispiel und soll nicht die Ansichten Helgas verteidigen (die ich nicht gelesen habe).

@Sör
Ja, man kann! Wird man aber in der Regel nicht. Das ist eine Zweckentfremdung und nicht der eigentliche Sinn dieser Sachen. KiPo existiert von vornherein nur aus einem einzigen Grund!

09.02.2012, 18:21

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:23

... wenn ich das als Besitzer zur Anzeige bringen will?

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:24

SirGuinness hat geschrieben:... Aber wenn es mir doch schon passiert, dann will ich nicht auch noch dafür bestraft werden, dass ich sie nunmal habe (absichtlich - ... ) und das vielleicht zur Anzeige bringen will.

Das Gesetz ist doch voll kontraproduktiv! Um so eine Anzeige loszuwerden, belaste ich mich quasi erstmal selbst, so 'nen Schund (im Moment) zu besitzen. Da beisst sich die Maus in den Schwanz und man wird sich vor Strafe hüten. Das soll dann im Sinne des Gesetzgebers sein? Dreimal kurz gelacht.

Ich sag's nochmal: folgerichtig müsste 'ne Schreckschussknarre, ein Messer, das Auto, die Wäscheleine und z.B. ein Nylonstrumpf, das man alles besitzt, ebenfalls unter Strafe gestellt werden. Man kann damit ja sooooooooooooooooooooooviel Unheil anrichten. Wie lächerlich ist das denn alles?


Du verstehst nicht.

Wer sich bewusst ein Bild oder ein Video von einem sexuellen Missbrauch eines Kindes beschafft, ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass solche Bilder überhaupt produziert werden. Du besitzt dann ein Dokument, in dem ein reales Verbrechen dokumentiert wurde, damit du daran (an diesem Verbrechen) deine Lust hast. Das magst du lächerlich finden oder auch nicht. Ich für meinen Teil wollte nichts besitzen, was erst durch eine Straftat geschaffen wurde.
Die von dir zitierten Gegenstände (Knarre, Messer, Auto etc.) kannst du natürrlich besitzen.
Um diesen Besitz möglich zu machen, musste ja keine Straftat begangen werden (es sei denn du bist ein Hehler, was ich nicht unterstelle).

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:24

Viech hat geschrieben:... das ist es. Wie dämlich ist das denn, dass der unfreiwillige Besitz von solchem Schund auch strafbar ist. Ist doch klar, dass diejenigen, die es erwischt, dann nicht zur Polizei gehen. Und ich finde, dass das schon sehr viel helfen würde.

Wenn ich mir vorstelle, irgend so ein Spasti schickt mir so ein Bild, verstehe ich auch keinen Spaß und ich würde das melden. Aber nicht, wenn ich mich damit selbst belaste und Beweismaterial zur Sicherheit behalte!

Mit den Maßstäben von emzis Weltbild gemessen hast Du Dich gerade implizit als Mann geoutet. Kann gar nicht anders sein. :hmm:

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:26

Turrican4D hat geschrieben:Wenn also Helga aus dem OFF schreibt, ...

Besagte Helga schreibt nicht aus dem OFF, sondern auf der off. Off ist die Abkürzung für offizielle Lindenstraße-Seite.
Nur, weil ich es jetzt schon zum zweiten Mal so von dir lese.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:27

nonoever hat geschrieben:Turrican, jetzt sag mir doch mal, wo du das her hast, dass der Besitz kinderpornografischer Schriften jahrelang legal war?
Vielleicht bin ich da auch Opfer der tagesthmen (oder wars "heute"?) damals geworden, die das meiner Erinnerung nach so dargestellt haben.

Ich werde da aber mal nachforschen und meine Rechercheergebnisse hier posten!

emzi hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:Wenn also Helga aus dem OFF schreibt, ...

Besagte Helga schreibt nicht aus dem OFF, sondern auf der off. Off ist die Abkürzung für offizielle Lindenstraße-Seite.
Nur, weil ich es jetzt schon zum zweiten Mal so von dir lese.
aus dem offizellen Forum ;)

nonoever hat geschrieben:Wer sich bewusst ein Bild oder ein Video von einem sexuellen Missbrauch eines Kindes beschafft, ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass solche Bilder überhaupt produziert werden.
IMO würden die auch so produziert werden, da die Vergewaltiger und Verbrecher andere Beweggründe haben, als Geld zu verdienen.
Zuletzt geändert von Turrican4D am 09.02.2012, 18:29, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:28

nonoever hat geschrieben:Wer sich bewusst ... beschafft, ...
Volle Zustimmung. Nur um das bewusste Beschaffen geht es ja hier die ganze Zeit gerade nicht. Es geht den Satz 2, der den ungewollten und unbewussten Besitz mit einschließt.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:30

emzi hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:Wenn also Helga aus dem OFF schreibt, ...

Besagte Helga schreibt nicht aus dem OFF, sondern auf der off. Off ist die Abkürzung für offizielle Lindenstraße-Seite.
Nur, weil ich es jetzt schon zum zweiten Mal so von dir lese.
Und wenn man inhaltlich nix mehr zu bieten hat, dann fängt man eben an, auf so einem irrelevanten Mist rumzureiten. Als wäre nicht klar, was Turrican hier meint. :auweia: Gibt es beim dritten Mal nen blauen Brief?

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:38

Turrican4D hat geschrieben:aus dem offizellen Forum ;)
:weißnich: hat jetzt aber eher weniger was mit einer zelle zu tun.
ob nun "auf der seite" oder "aus dem forum" was sagt mir das?

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:39

Schiller hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:Wenn also Helga aus dem OFF schreibt, ...

Besagte Helga schreibt nicht aus dem OFF, sondern auf der off. Off ist die Abkürzung für offizielle Lindenstraße-Seite.
Nur, weil ich es jetzt schon zum zweiten Mal so von dir lese.
Und wenn man inhaltlich nix mehr zu bieten hat, dann fängt man eben an, auf so einem irrelevanten Mist rumzureiten. Als wäre nicht klar, was Turrican hier meint. :auweia: Gibt es beim dritten Mal nen blauen Brief?

und das vom Obererbsenzähler Bild

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:41

... ich bin draussen. Mir geht's nur um's Prinzip (Straffreiheit zur Möglichkeit eine Anzeige zu erstatten). Argumentativ müsste ich mich wiederholen.

@nono: Ich versteh's schon, aber (siehe oben). Nimm's bitte nicht persönlich, ok? :love1:

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:44

Schiller hat geschrieben:
nonoever hat geschrieben:Wer sich bewusst ... beschafft, ...
Volle Zustimmung. Nur um das bewusste Beschaffen geht es ja hier die ganze Zeit gerade nicht. Es geht den Satz 2, der den ungewollten und unbewussten Besitz mit einschließt.



Dazu folgende Leitsätze von Gerichten:

Wer einen Datenträger (hier: Festplatte) in Unkenntnis der darauf gespeicherten kinderpornographischen Filmdateien erwirbt und bei dessen Überprüfung diese Filmdateien entdeckt, erfüllt den Tatbestand des vorsätzlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 S. 2 StGB, wenn er anschließend diese Filmdateien durch einen Kopiervorgang auf die Festplatte seines Personalcomputers verschiebt und dort belässt (im Anschluss an OLG Oldenburg NdsRpfl 2011, 77).

LG Freiburg, 1107.2011


Wer unwissentlich kinderpornographische Bilddateien auf seinen Personalcomputer überspielt hat, erfüllt den Straftatbestand des bedingt vorsätzlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften (§ 184b Abs. 4 Satz 2 StGB), sobald er dies für möglich hält, diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt, und die Dateien auf seinem PC belässt.(Rn.5)

OLG Oldenburg, 29.11.2010


1. Für den verbotenen Besitz kinderpornografischen Materials reicht es aus, wenn das Material gezielt aufgerufen, in den Arbeitsspeicher geladen und am Bildschirm betrachtet wird, ohne dass es durch eine bewusste Speicherung perpetuiert wird. Zumindest mit der (automatisch erfolgenden Speicherung) solcher Dateien im Cache-Speicher des Computers erlangt der Computer-Nutzer Besitz i.S.d. § 184b Abs. 4 StGB. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass die Speicherung vom Angeklagten noch am selben Tag manuell wieder gelöscht worden ist. Denn ist das Sichverschaffen von Besitz i.S.v. § 184b Abs. 4 S. 1 StGB bereits mit der automatischen Speicherung im Cache-Speicher vollendet, so ist es für die damit gegebene objektive Strafbarkeit nach dieser Vorschrift ohne Belang, ob die Speicherung – wie vorliegend – durch spätere manuelle oder systembedingt automatisch erfolgende Löschung des Cache-Speichers wieder rückgängig gemacht wird (Anschluss BGH, 10. Oktober 2006, 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95) (Rn.6)(Rn.7).

2. Wenn aber der Cachespeicher alsbald manuell oder systembedingt gelöscht wird, kann es am Besitzwillen des Computer-Nutzers fehlen (Rn.13)(Rn.14).

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.11.2008 (hier ist Ziffer 2 bedeutsam!)

Es ist also nicht so, dass jemand, der wirklich ganz zufällig ( die Fälle gibt es, sie sind allerdings in der absoluten Minderheit) über KiPo "stolpert", sich dann sofort und unwiderruflich strafbar gemacht hat.

Ach ja: Alle Quellen wurden unter JURIS recherchiert.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:50

emzi hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:aus dem offizellen Forum ;)
:weißnich: hat jetzt aber eher weniger was mit einer zelle zu tun.
ob nun "auf der seite" oder "aus dem forum" was sagt mir das?
Helga aus dem offizellen Forum schreibt Blödsinn. Wo sie diesen Blödsinn schreibt, habe ich ja garnicht thematisiert.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:52

Bild

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:54

Turrican4D hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:aus dem offizellen Forum ;)
:weißnich: hat jetzt aber eher weniger was mit einer zelle zu tun.
ob nun "auf der seite" oder "aus dem forum" was sagt mir das?
Helga aus dem offizellen Forum schreibt Blödsinn. Wo sie diesen Blödsinn schreibt, habe ich ja garnicht thematisiert.
btw: die zupo ist kein forum.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:56

emzi hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:
emzi hat geschrieben:
Turrican4D hat geschrieben:aus dem offizellen Forum ;)
:weißnich: hat jetzt aber eher weniger was mit einer zelle zu tun.
ob nun "auf der seite" oder "aus dem forum" was sagt mir das?
Helga aus dem offizellen Forum schreibt Blödsinn. Wo sie diesen Blödsinn schreibt, habe ich ja garnicht thematisiert.
btw: die zupo ist kein forum.
Doch, selbstverständlich ist die "Zuschauerpost" ein Forum, egal, welchen Namen irgendwelche Internetausdrucker dem Kind geben.

Ich habe der ARD weder einen Brief, noch eine Mail geschrieben, sondern ich verfasse Postings und Postings verfasst man in Foren.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 18:56

emzi hat geschrieben:btw: die zupo ist kein forum.


..., sondern derzeit eine Lachnummer. Die Redaktion liegt bestimmt mehrmals täglich unter den Schreibtischen.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 19:53

Turrican4D hat geschrieben:Doch, selbstverständlich ist die "Zuschauerpost" ein Forum, egal, welchen Namen irgendwelche Internetausdrucker dem Kind geben.

Ich habe der ARD weder einen Brief, noch eine Mail geschrieben, sondern ich verfasse Postings und Postings verfasst man in Foren.


Nein, es ist eine Zuschauerpost. In einem Forum wird der Beitrag sofort gepostet und (bei Bedarf!) erst im nachhinein zensiert. In der Zupo werden ausgewählte und evt. überarbeitete Zuschriften zeitversetzt frei geschaltet. Da ist schon eine wesentlicher Unterschied zu erkennen.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 19:57

nonoever hat geschrieben:Es ist also nicht so, dass jemand, der wirklich ganz zufällig ( die Fälle gibt es, sie sind allerdings in der absoluten Minderheit) über KiPo "stolpert", sich dann sofort und unwiderruflich strafbar gemacht hat.

Ach ja: Alle Quellen wurden unter JURIS recherchiert.


Ja, durch entsprechende Urteile wird das Gesetz so langsam "aufgeweicht". Ändert aber nichts daran, daß der Gesetzestext als solches ein undurchdachter Unfug ist. Wäre es kein Unfug, brauchte es diese Urteile ja nicht.

Re: Folge 1366 "Flashmob"

09.02.2012, 20:35

Auch wenn es "Fug" wäre, gäbe es diese Urteile.

Manchmal ziehst du eigenartige Schlüsse.
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